nnz-online
Thüringen im Jahre 2024:

40 Millionen Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mittwoch, 24. September 2025, 10:09 Uhr
In Thüringen wurde im Jahr 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 39,9 Millionen Euro festgesetzt und damit 4,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das ermittelte ds Landesamt für Statistik...

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 2 517 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt.

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 267,5 Millionen Euro zugrunde.

In 2123 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1 417 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 352,6 Millionen Euro. Demgegenüber standen 44,0 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den steuerpflichtigen Erwerb der Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 308,5 Millionen Euro.

Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 166,2 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 35,8 Millionen Euro. Für 81 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro. Diese trugen nur zu 28 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2024 kam es zu 416 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 101,3 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 4,1 Millionen Euro. 73 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen zu 30 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen bei.

Bitte beachten:
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen ei- nes Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanz- verwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de