Vor Gericht
Frank Tabatt: "Ich kämpfe weiter!"
Dienstag, 19. August 2025, 13:24 Uhr
Corona - das war doch mal was. Für die meisten Menschen ist die Zeit der Pandemie vorbei. Noch mal Glück gehabt. Andere hingegen leiden immer noch und vermutlich ihr restliches Leben an den Folgen. Gestern wurde in Nordhausen ein Fall verhandelt...
Frank Tabatt hatte sich - wie die meisten Menschen - zweimal gegen Corona impfen lassen. Das war um Juni und Juli des Jahres 2021. Eine Woche nach der zweiten Impfung stellte sich hoher Blutdruck, verbunden mit einem enormen Leistungsabfall ein.
Später kam ein nicht enden wollender Husten hinzu. In Folge dieser Symptome ließ es nicht locker, konsultierte wieder Ärzte und die stellten Anfang Dezember eine Lungenembolie sowie eine Tiefentrombose im linken Bein fest.
Die bisherige Ausübung seines Jobs im Baugewerbe konnte Frank Tabatt vergessen, er musste sich zunehmend Subunternehmen bedienen. Er entschloss sich, einen Antrag an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu stellen. Er wollte all diese Symptome und Krankheitsbilder als Impffolgenschäden attestiert bekommen. Parallel stellte seine Hausärztin einen Antrag an das Paul-Ehrlich-Institut mit der gleichen Forderung..
Bis Juli des Jahres 2022 musste Tabatt auf eine Reaktion seitens des Landesverwaltungsamtes in Weimar warten. Sie bestand aus einer Ablehnung seines Antrages. Tabatt gab nicht auf, resignierte nicht. Er nahm sich eine Anwältin aus Erfurt, die auf Medizinrecht spezialisiert ist, da sein Widerspruch nach weiteren acht Monaten ebenfalls abgelehnt wurde.
Die Juristin reichte beim Sozialgericht in Nordhausen ihre 38seitige Klageschrift ein, deren Inhalt eine Zusammenfassung aus zwei dicken Ordnern mit Schriftverkehr zwischen Tabatt und den Behörden resultiert.
Das Sozialgericht beauftragte schließlich einen unabhängigen Gutachter am Bodensee. Der untersuchte den Nordhäuser mehrere Tage und attestierte in seinem Gutachten, dass ein Zusammenhang zwischen der Impfung und den Folgeerkrankungen gegeben sei.
Gestern dann die Verhandlung in Nordhausen. Die Richterin teilte mit, dass die Klage abgewiesen sei und eine ausführliche Begründung folge.
Für Frank Tabatt eine Niederlage, doch der Mann will nicht aufgeben. Natürlich geht es ihm um eine kleine Rente, in erster Linie jedoch wolle er Gerechtigkeit für sich und die über 400 anderen Frauen und Männer, die im Freistaat ebenfalls Genugtuung verlangen.
"Wer mich kennt, der weiß, dass ich wie ein Terrier sein kann. Ich werde nicht locker lassen und werde - sollte es kein gerechtes Urteil in anderen Instanzen in Deutschland geben - bis zum Europäischen Gerichtshof gehen", sagte Frank Tabatt abschließend im Gespräch mit der nnz.
Peter-Stefan Greiner
Autor: psgFrank Tabatt hatte sich - wie die meisten Menschen - zweimal gegen Corona impfen lassen. Das war um Juni und Juli des Jahres 2021. Eine Woche nach der zweiten Impfung stellte sich hoher Blutdruck, verbunden mit einem enormen Leistungsabfall ein.
Später kam ein nicht enden wollender Husten hinzu. In Folge dieser Symptome ließ es nicht locker, konsultierte wieder Ärzte und die stellten Anfang Dezember eine Lungenembolie sowie eine Tiefentrombose im linken Bein fest.
Die bisherige Ausübung seines Jobs im Baugewerbe konnte Frank Tabatt vergessen, er musste sich zunehmend Subunternehmen bedienen. Er entschloss sich, einen Antrag an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu stellen. Er wollte all diese Symptome und Krankheitsbilder als Impffolgenschäden attestiert bekommen. Parallel stellte seine Hausärztin einen Antrag an das Paul-Ehrlich-Institut mit der gleichen Forderung..
Bis Juli des Jahres 2022 musste Tabatt auf eine Reaktion seitens des Landesverwaltungsamtes in Weimar warten. Sie bestand aus einer Ablehnung seines Antrages. Tabatt gab nicht auf, resignierte nicht. Er nahm sich eine Anwältin aus Erfurt, die auf Medizinrecht spezialisiert ist, da sein Widerspruch nach weiteren acht Monaten ebenfalls abgelehnt wurde.
Die Juristin reichte beim Sozialgericht in Nordhausen ihre 38seitige Klageschrift ein, deren Inhalt eine Zusammenfassung aus zwei dicken Ordnern mit Schriftverkehr zwischen Tabatt und den Behörden resultiert.
Das Sozialgericht beauftragte schließlich einen unabhängigen Gutachter am Bodensee. Der untersuchte den Nordhäuser mehrere Tage und attestierte in seinem Gutachten, dass ein Zusammenhang zwischen der Impfung und den Folgeerkrankungen gegeben sei.
Gestern dann die Verhandlung in Nordhausen. Die Richterin teilte mit, dass die Klage abgewiesen sei und eine ausführliche Begründung folge.
Für Frank Tabatt eine Niederlage, doch der Mann will nicht aufgeben. Natürlich geht es ihm um eine kleine Rente, in erster Linie jedoch wolle er Gerechtigkeit für sich und die über 400 anderen Frauen und Männer, die im Freistaat ebenfalls Genugtuung verlangen.
"Wer mich kennt, der weiß, dass ich wie ein Terrier sein kann. Ich werde nicht locker lassen und werde - sollte es kein gerechtes Urteil in anderen Instanzen in Deutschland geben - bis zum Europäischen Gerichtshof gehen", sagte Frank Tabatt abschließend im Gespräch mit der nnz.
Peter-Stefan Greiner
