Stadt Nordhausen informiert:
Anpassung von Hortgebühren
Freitag, 25. Juli 2025, 12:34 Uhr
Am 18. Juni wurde im Stadtrat eine Änderung des Sachkostenanteils an den Hortgebühren beschlossen. Mit der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht steigen die Gebühren ab 1. August 2025 um maximal 15 Euro in der höchsten Einkommensgruppe...
Mit den möglichen Einkommensminderungen aufgrund der Berücksichtigung der Betreuungszeiten, der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie bzw. weiterer in Kindergarten oder Hort betreuten Kinder verringert sich die Gebührenanhebung entsprechend.
Die bisherigen Sachkostenbeiträge wurden seit 2013 nicht angepasst. Hintergrund ist die durch das Land Thüringen immer wieder angekündigte Änderung der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung, die die Grundlage für die kommunalen Hortsatzungen ist.
Durch den Freistaat Thüringen wird nun die Abschaffung der Hortgebühren zum Schuljahr 2026/2027 geplant, eine Änderung der Verordnung soll es damit nicht mehr geben.
Die Anhebung des Sachkostenanteils wurde auf der Basis einer Neukalkulation der Hortsachausgaben mit den seit 2013 gestiegenen Kosten durch den Stadtrat gebilligt. Im Zuge einer Abschaffung der Hortgebühren entfallen der Stadt auch die Sacheinnahmen, die durch das Land kompensiert werden müssen. Um gegenüber dem Land entsprechend argumentieren zu können, müssen die Gebühren auch möglichst realitätsnah und wirksam kalkuliert und umgesetzt werden. Eine Kostendeckung ist auch mit der jetzt beschlossenen Gebührenanhebung nicht machbar, das ist auch nicht unsere Intention als Schulträger; das wäre den Eltern auch nicht zumutbar.
2013 wurden die Sachkostenanteile an den Hortgebühren gemeinsam mit dem Landkreis in gleicher Höhe festgelegt, um Benachteiligungen von Eltern im gesamten Landkreis zu vermeiden. Diese Praxis soll mit der Angleichung der beiden Gebührensatzungen von Stadt und Landkreis auch beibehalten werden.
Die neuen Gebührenbescheide können aus organisatorisch-technischen Gründen erst am 28. August 2025 an die Eltern versendet werden und werden inkl. einer Nachzahlung von maximal und insgesamt 30 Euro für die Monate August und September zum 1. Oktober fällig. Bis dahin werden die jetzt geltenden Gebühren eingezogen, am 1. Oktober muss dann die Differenz zu den neuen Sachkosten für August und September nachgezahlt werden. Zum Beispiel bei Vollzahlern wären das zusätzlich zur neuen Hortgebühr von 90 Euro noch insgesamt 30 Euro Nachzahlung; bei Ermäßigungen entsprechend weniger (siehe Tabelle Hortgebühren ).
Autor: redMit den möglichen Einkommensminderungen aufgrund der Berücksichtigung der Betreuungszeiten, der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie bzw. weiterer in Kindergarten oder Hort betreuten Kinder verringert sich die Gebührenanhebung entsprechend.
Die bisherigen Sachkostenbeiträge wurden seit 2013 nicht angepasst. Hintergrund ist die durch das Land Thüringen immer wieder angekündigte Änderung der Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung, die die Grundlage für die kommunalen Hortsatzungen ist.
Durch den Freistaat Thüringen wird nun die Abschaffung der Hortgebühren zum Schuljahr 2026/2027 geplant, eine Änderung der Verordnung soll es damit nicht mehr geben.
Die Anhebung des Sachkostenanteils wurde auf der Basis einer Neukalkulation der Hortsachausgaben mit den seit 2013 gestiegenen Kosten durch den Stadtrat gebilligt. Im Zuge einer Abschaffung der Hortgebühren entfallen der Stadt auch die Sacheinnahmen, die durch das Land kompensiert werden müssen. Um gegenüber dem Land entsprechend argumentieren zu können, müssen die Gebühren auch möglichst realitätsnah und wirksam kalkuliert und umgesetzt werden. Eine Kostendeckung ist auch mit der jetzt beschlossenen Gebührenanhebung nicht machbar, das ist auch nicht unsere Intention als Schulträger; das wäre den Eltern auch nicht zumutbar.
2013 wurden die Sachkostenanteile an den Hortgebühren gemeinsam mit dem Landkreis in gleicher Höhe festgelegt, um Benachteiligungen von Eltern im gesamten Landkreis zu vermeiden. Diese Praxis soll mit der Angleichung der beiden Gebührensatzungen von Stadt und Landkreis auch beibehalten werden.
Die neuen Gebührenbescheide können aus organisatorisch-technischen Gründen erst am 28. August 2025 an die Eltern versendet werden und werden inkl. einer Nachzahlung von maximal und insgesamt 30 Euro für die Monate August und September zum 1. Oktober fällig. Bis dahin werden die jetzt geltenden Gebühren eingezogen, am 1. Oktober muss dann die Differenz zu den neuen Sachkosten für August und September nachgezahlt werden. Zum Beispiel bei Vollzahlern wären das zusätzlich zur neuen Hortgebühr von 90 Euro noch insgesamt 30 Euro Nachzahlung; bei Ermäßigungen entsprechend weniger (siehe Tabelle Hortgebühren ).
