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Erste Urteile

Montag, 11. Dezember 2006, 17:24 Uhr
Nordhausen (nnz). Die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen in der Nordhäuser Nobas und den anderen Unternehmungen des Papenburg-Imperiums sind schon fast in Vergessenheit geraten. Doch jetzt gibt es erste Urteile vom Arbeitsgericht in Nordhausen.


Zur Erinnerung: Mit dem 1. April waren die Arbeitnehmer der Nobas Spezialstahlbau GmbH arbeitslos geworden. Das von der Papenburg AG einst abgesplitterte Unternehmen hatte Zahlungsunfähigkeit angemeldet, die Jobs waren weg. Ja, wenn da nicht ein Interessenausgleich und eine Vereinbarung aus dem Geburtsjahr der GmbH, im Oktober 2003, gewesen wären.

Die besagten, dass bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH die „abgesplitterten“ Arbeitnehmer wieder zurück in die AG des Günter Papenburg dürfen. Das aber verwehrten ihnen genau die, die einst ihre Unterschrift unter den Vertrag gesetzt hatten.

Seit heute aber haben es rund zehn Arbeitnehmer schwarz auf weiß – vom Arbeitsgericht in Nordhausen. Sie sind – so die Arbeitsrichter, mit Wirkung vom 1. April wieder Arbeitnehmer der Papenburg AG, zu der die Nobas gehört. Für den Betriebsrat und die IG Metall natürlich ein richtungsweisendes Urteil, stehen doch noch etwa 20 weitere Termine der Verkündung an. Die Mitarbeiter waren denn auch nach dem Gerichtstermin im Unternehmen, um ihre Arbeitskraft anzubieten. Gern gesehen sind sie dort nicht. Es ist auch damit zu rechnen, dass gegen das heutige Urteil von der Arbeitgeberseite in Berufung gegangen wird.

Interessant könnte jetzt auch die Reaktion der Agentur für Arbeit in Nordhausen sein. Die hatte den gekündigten Arbeitnehmern schließlich ihr Arbeitslosengeld gezahlt, obwohl sie nach richterlicher Auffassung nicht arbeitslos hätten sein dürfen. Werden die Agenturverantwortlichen dafür sorgen, dass das Unternehmen die gezahlte Summe rückerstattet? Aber: Mit Günter Papenburg und seinem Wirken in Nordhausen hat man die wohl schon unglaublichsten Erfahrungen an der Uferstraße gemacht.
Autor: nnz

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