Im Blick:
Fernwärmeerschließung in Nordhausen Mitte
Dienstag, 08. Juli 2025, 15:08 Uhr
Seit diesem Jahr wird am Anschluss des Quartiers Taschenberg / August-Bebel-Platz an das Fernwärmenetz gearbeitet. Folgende Straßen sollen bis 2027 mit Fernwärme versorgt werden...
Taschenberg / Morgenröte,
Schillerstraße/ Förstemannstraße/ Hohekreuzstraße,
Weberstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße/ Otto-Ludwig-Straße,
Blödaustraße/ Lindenstraße/ südlicher August-Bebel-Platz.
Mit der Fernwärme steht den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern dann ein umweltfreundlicher und zuverlässiger Energieträger für die Wärmeversorgung Ihres Grundstückes in den oben genannten Straßen zur Verfügung, der zudem die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes gemäß § 71 erfüllt.
In Nordhausen gilt darüber hinaus eine Fernwärmesatzung. Diese beinhaltet, dass in bestimmten Gebieten der Stadt der Anschluss an die Fernwärmeversorgung vorrangig genutzt werden soll. Ist in den Fernwärmevorranggebieten eine andere emissionsfreie Wärmeversorgung von Grundstücken bzw. Gebäuden geplant, so kann auf Antrag eine Genehmigung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwärme nach der oben genannten Satzung erteilt werden.
Autor: redTaschenberg / Morgenröte,
Schillerstraße/ Förstemannstraße/ Hohekreuzstraße,
Weberstraße/ Rudolf-Breitscheid-Straße/ Otto-Ludwig-Straße,
Blödaustraße/ Lindenstraße/ südlicher August-Bebel-Platz.
Mit der Fernwärme steht den Grundstückeigentümerinnen und -eigentümern dann ein umweltfreundlicher und zuverlässiger Energieträger für die Wärmeversorgung Ihres Grundstückes in den oben genannten Straßen zur Verfügung, der zudem die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes gemäß § 71 erfüllt.
In Nordhausen gilt darüber hinaus eine Fernwärmesatzung. Diese beinhaltet, dass in bestimmten Gebieten der Stadt der Anschluss an die Fernwärmeversorgung vorrangig genutzt werden soll. Ist in den Fernwärmevorranggebieten eine andere emissionsfreie Wärmeversorgung von Grundstücken bzw. Gebäuden geplant, so kann auf Antrag eine Genehmigung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Fernwärme nach der oben genannten Satzung erteilt werden.

