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Richter Kropp: Der alte Mann und das Auto

Montag, 04. Dezember 2006, 11:16 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Wir leben, so hört man, in einer Gesellschaft, die immer mehr vergreist. Das statistische Durchschnittsalter in Deutschland hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. So erleben es auch die Gerichte: Immer ältere Leute klagen, lassen sich scheiden oder stehen vor dem Strafrichter.


So auch Uwe D. (79, Name geändert), der mit seinem Fiesta im Februar auf dem Parkplatz des V-Marktes in Sondershausen rangierte. Hierbei stieß er gegen einen parkenden PKW, an dem ein Gesamtschaden in Höhe von 530 Euro entstand. Eigentlich kein besonderer Fall, jedoch erlebten Beamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser bei der Vernehmung des D. eine Überraschung. Der alte Mann konnte kaum hören, so dass die Beamten sich mit ihm fast schreiend verständigen mußten. Zudem gab er an, am Unfalltag schon zweimal die Treppe in seinem Haus heruntergefallen zu sein, was anhand seiner Kopfverletzungen offensichtlich war.

Das Amtsgericht Sondershausen hat hier schnell reagiert und dem Mann die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Außerdem erging wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein Strafbefehl, der jetzt rechtskräftig geworden ist. Uwe D. muß 800 Euro an die Staatskasse zahlen. Zudem darf er für 10 Monate seinen Wagen nicht fahren.

Ob er danach seine Fahrerlaubnis wiederbekommt, ist sehr fraglich, da auch den Strafrichter die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens angeregt wurde. Zu offensichtlich waren die körperlichen Ausfälle des D., der auf diese Weise für die Allgemeinheit eine Gefährdung darstellt. Die Verwaltungsbehörde hat damit Gelegenheit, unabhängig vom Strafgericht die Eignung eines Fahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen und gegebenenfalls auch selbst einen Entzug der Fahrerlaubnis auszusprechen.

Für das Amtsgericht Sondershausen jedenfalls war D. einer der ältesten Angeklagten vor Gericht. Doch auch in Zukunft wird man mit immer älteren Menschen auch dort rechnen können.
Autor: nnz

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