Raffinierte Verstecke
Mittwoch, 29. November 2006, 11:30 Uhr
Nordhausen (nnz). Zigarettenschmuggler aus Polen werden immer pfiffiger. Trotz mehrerer raffinierter Verstecke hat eine Frau aus dem Nachbarland jetzt ein Steuerstrafverfahren am Hals. Die nnz mit den Einzelheiten.
Gestern kontrollierten Zollbeamte der Mobilen Kontrollgruppe Erfurt an der A 4 auf einem Rastplatz in der Nähe von Erfurt einen polnischen PKW. Zunächst stellten die Beamten 10 Schachteln Zigaretten fest, die lose auf der Rückbank lagen und die Zöllner von einer tiefer gehenden Kontrolle abhalten sollten. Doch die genauere Prüfung des Gepäcks und des Fahrzeugs ergab insgesamt 16.480 Zigaretten in über zwanzig - teils raffinierten - Verstecken.
So wurde ein großer Teil der Schmuggelzigaretten im Polster der Sitze, im Reserverad, hinter den Kotflügeln sowie im Motorraum des PKW im Luftfilter und unter der Abdeckung des Wasserbehälters entdeckt. Gegen die 43-jährige Fahrerin wurde daraufhin ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Zigaretten mit russischer Steuerbanderole wurden beschlagnahmt und das Fahrzeug als Tathilfsmittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden liegt bei rund 3.000 Euro.
Autor: nnzGestern kontrollierten Zollbeamte der Mobilen Kontrollgruppe Erfurt an der A 4 auf einem Rastplatz in der Nähe von Erfurt einen polnischen PKW. Zunächst stellten die Beamten 10 Schachteln Zigaretten fest, die lose auf der Rückbank lagen und die Zöllner von einer tiefer gehenden Kontrolle abhalten sollten. Doch die genauere Prüfung des Gepäcks und des Fahrzeugs ergab insgesamt 16.480 Zigaretten in über zwanzig - teils raffinierten - Verstecken.
So wurde ein großer Teil der Schmuggelzigaretten im Polster der Sitze, im Reserverad, hinter den Kotflügeln sowie im Motorraum des PKW im Luftfilter und unter der Abdeckung des Wasserbehälters entdeckt. Gegen die 43-jährige Fahrerin wurde daraufhin ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Zigaretten mit russischer Steuerbanderole wurden beschlagnahmt und das Fahrzeug als Tathilfsmittel sichergestellt. Der verhinderte Steuerschaden liegt bei rund 3.000 Euro.
