Richter Kropp: Wieder mal der Hackepeter
Montag, 27. November 2006, 10:22 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). An dieser Stelle ist schön des öfteren über diverse unschöne Verstöße gegen das Lebensmittelrecht berichtet worden. Mit diesen Gesetzen soll die Lebensmittelhygiene sichergestellt werden, denn es dient unser aller Wohl, wenn Lebensmittel nicht überlagert oder falsch gelagert werden. Jetzt mußte sich Richter Kropp erneut mit Unappetitlichem befassen.
Im Kyffhäuserkreis haben sich wegen zunehmender Verstöße die Kontrollen verschärft, so dass beim Amtsgericht Sondershausen jetzt zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen die Hackfleischverordnung anhängig waren.
In einem Fall hatte die Angestellte einer Fleischerei in Sondershausen 17 Becher mit Hackepeter und einen Beutel mit Rostbratwürstchen bei + 10 Grad Celsius gelagert. Vorgeschrieben sind ständig - 18 Grad. Die Geldstrafe hierfür belief sich dann auf 300 Euro. In einem weiteren Fall waren der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin in einer Gastronomie in Greußen sechs rohe Rostbratwürstchen in einer Tiefkühltruhe aufgefallen, die unzureichend verpackt waren und stanken. Die vorgeschriebenen Temperaturen waren hier auch nicht annähernd erreicht. Hier belief sich die Geldstrafe auf 1.200 Euro.
Lebensmittelverfahren haben in Kyffhäuser wie auch in anderen Landkreisen Thüringens eine lange Geschichte. In Erinnerung ist allen noch ein Verfahren aus dem Jahr 2000. Damals waren in Würstchen Teile von Brühwurst- bzw. Kochpökelware, Gelantinestücke und rote Paprikastücke unzulässigerweise zugesetzt worden. Anfang 2006 sorgte der Thüringer Rostbratwurststreit am Kyffhäuser für Schlagzeilen. Die Besitzerin eines Imbißwagens am Kyffhäuser hatte Thüringer Rostbratwürste mehrmals ebenfalls zu warm gelagert und dafür vom Amtsgericht Sondershausen eine Freiheitsstrafe erhalten.
Leider sind es solche schwarzen Schafe, die ein schlechtes Bild auf die Branche werfen. Die überwiegende Zahl von Gastronomen und Fleischern liefert hervorragende Ware, so das hier die Thüringer Rostbratwurst ohne Bedenken genossen werden kann.
Autor: nnzIm Kyffhäuserkreis haben sich wegen zunehmender Verstöße die Kontrollen verschärft, so dass beim Amtsgericht Sondershausen jetzt zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen die Hackfleischverordnung anhängig waren.
In einem Fall hatte die Angestellte einer Fleischerei in Sondershausen 17 Becher mit Hackepeter und einen Beutel mit Rostbratwürstchen bei + 10 Grad Celsius gelagert. Vorgeschrieben sind ständig - 18 Grad. Die Geldstrafe hierfür belief sich dann auf 300 Euro. In einem weiteren Fall waren der zuständigen Lebensmittelkontrolleurin in einer Gastronomie in Greußen sechs rohe Rostbratwürstchen in einer Tiefkühltruhe aufgefallen, die unzureichend verpackt waren und stanken. Die vorgeschriebenen Temperaturen waren hier auch nicht annähernd erreicht. Hier belief sich die Geldstrafe auf 1.200 Euro.
Lebensmittelverfahren haben in Kyffhäuser wie auch in anderen Landkreisen Thüringens eine lange Geschichte. In Erinnerung ist allen noch ein Verfahren aus dem Jahr 2000. Damals waren in Würstchen Teile von Brühwurst- bzw. Kochpökelware, Gelantinestücke und rote Paprikastücke unzulässigerweise zugesetzt worden. Anfang 2006 sorgte der Thüringer Rostbratwurststreit am Kyffhäuser für Schlagzeilen. Die Besitzerin eines Imbißwagens am Kyffhäuser hatte Thüringer Rostbratwürste mehrmals ebenfalls zu warm gelagert und dafür vom Amtsgericht Sondershausen eine Freiheitsstrafe erhalten.
Leider sind es solche schwarzen Schafe, die ein schlechtes Bild auf die Branche werfen. Die überwiegende Zahl von Gastronomen und Fleischern liefert hervorragende Ware, so das hier die Thüringer Rostbratwurst ohne Bedenken genossen werden kann.
