Alles rechtens bei Hartz IV
Freitag, 24. November 2006, 07:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Gestern entschied das BSG in einem Grundsatzurteil, dass der Regelsatz das zum menschenwürdigen Leben notwendige Existenzminimum nicht unterschreite.
Die Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht mehr Geld beanspruchen: Die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro monatlich verstößt nicht gegen die Verfassung. Das befand das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil. Zur Begründung verwiesen die Richter auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers, der auch die Höhe der Leistung umfasse. Damit wies das BSG die Klage einer früheren Industriearbeiterin aus dem badischen Landkreis Lörrach ab.
Mit ihrer Klage machte die Frau geltend, der Regelsatz von 345 Euro für Alleinstehende und 311 Euro für Ehepartner sei zu gering und daher verfassungswidrig. Er decke vielleicht das physische, nicht aber das "soziokulturelle Existenzminimum" ab, sagte ihr Anwalt vor dem BSG. Auch Sozialverbände forderten eine Anhebung des Regelsatzes um 20 Prozent, um eine gesellschaftliche Ausgrenzung der Arbeitslosen zu verhindern. Der Regelsatz gilt in gleicher Höhe auch für die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung für alte Menschen.
Wie das BSG entschied, durfte die frühere Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt werden. Beide Leistungen seien aus Steuergeldern und nicht aus Beiträgen finanziert und unterlägen daher nicht der Eigentumsgarantie. Auch gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II bestünden wegen des großen Spielraums des Gesetzgebers "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Auch die Anrechnung des Partnereinkommens sei nicht zu beanstanden.
Damit hat knapp zwei Jahre nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Höhe des Arbeitslosengeldes II auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichtes . Nach Auffassung der Richter verstoßen die Hartz-IV-Regelleistungen nicht gegen das Grundgesetz.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider nannte das Urteil nach einem Bericht der Berliner Zeitung enttäuschend und nicht nachvollziehbar". Der Verband fordere weiterhin eine Erhöhung des ALG-II-Satzes um 20 Prozent auf 415 Euro. "Bei der Berechnung des Regelsatzes wimmelt es vor Ungereimtheiten", sagte Schneider der Zeitung. Einem Säugling etwa stünden zwölf Euro für Zigaretten zu, aber kein Geld für Windeln. Zudem sei die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mit 345 Euro unmöglich. Schneider zufolge sind besonders Kinder "massiv ausgegrenzt und in ihren Bildungschancen beschnitten", weil in Hartz-IV-Familien das Geld für den Sportverein oder den Musikunterricht fehle.
Dagegen zeigte sich Bundesarbeitsminister Franz Müntefering erleichtert. "Ich finde es natürlich gut, dass das Urteil so ausgegangen ist, stellte er fest. Das Lob des SPD-Politikers für das BSG ist unter Berücksichtigung der Entstehung der Regelung nachvollziehbar. Die Höhe des Regelsatzes war ein Kernstück der Hartz IV genannten Arbeitsmarktreform, die vor zwei Jahren in Kraft getreten und maßgeblich von Münteferings Sozialdemokraten angeschoben worden war. Das Gesetz hatte jedoch eine Flut von Klagen von betroffenen Leistungsempfängern vor den Sozialgerichten ausgelöst.
Die seit 1. Januar 2005 geltende Arbeitsmarktreform legt einen Regelsatz von 345 Euro für die Empfänger der Hartz-IV-Gelder fest, hinzu kommen Miete und andere Zuschüsse.
Autor: jsDie Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht mehr Geld beanspruchen: Die Höhe des Regelsatzes von 345 Euro monatlich verstößt nicht gegen die Verfassung. Das befand das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Grundsatzurteil. Zur Begründung verwiesen die Richter auf den weiten Spielraum des Gesetzgebers, der auch die Höhe der Leistung umfasse. Damit wies das BSG die Klage einer früheren Industriearbeiterin aus dem badischen Landkreis Lörrach ab.
Mit ihrer Klage machte die Frau geltend, der Regelsatz von 345 Euro für Alleinstehende und 311 Euro für Ehepartner sei zu gering und daher verfassungswidrig. Er decke vielleicht das physische, nicht aber das "soziokulturelle Existenzminimum" ab, sagte ihr Anwalt vor dem BSG. Auch Sozialverbände forderten eine Anhebung des Regelsatzes um 20 Prozent, um eine gesellschaftliche Ausgrenzung der Arbeitslosen zu verhindern. Der Regelsatz gilt in gleicher Höhe auch für die Sozialhilfe sowie die Grundsicherung für alte Menschen.
Wie das BSG entschied, durfte die frühere Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II ersetzt werden. Beide Leistungen seien aus Steuergeldern und nicht aus Beiträgen finanziert und unterlägen daher nicht der Eigentumsgarantie. Auch gegen die Höhe des Arbeitslosengeldes II bestünden wegen des großen Spielraums des Gesetzgebers "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken". Auch die Anrechnung des Partnereinkommens sei nicht zu beanstanden.
Damit hat knapp zwei Jahre nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe die Höhe des Arbeitslosengeldes II auf dem Prüfstand des Bundessozialgerichtes . Nach Auffassung der Richter verstoßen die Hartz-IV-Regelleistungen nicht gegen das Grundgesetz.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Ulrich Schneider nannte das Urteil nach einem Bericht der Berliner Zeitung enttäuschend und nicht nachvollziehbar". Der Verband fordere weiterhin eine Erhöhung des ALG-II-Satzes um 20 Prozent auf 415 Euro. "Bei der Berechnung des Regelsatzes wimmelt es vor Ungereimtheiten", sagte Schneider der Zeitung. Einem Säugling etwa stünden zwölf Euro für Zigaretten zu, aber kein Geld für Windeln. Zudem sei die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben mit 345 Euro unmöglich. Schneider zufolge sind besonders Kinder "massiv ausgegrenzt und in ihren Bildungschancen beschnitten", weil in Hartz-IV-Familien das Geld für den Sportverein oder den Musikunterricht fehle.
Dagegen zeigte sich Bundesarbeitsminister Franz Müntefering erleichtert. "Ich finde es natürlich gut, dass das Urteil so ausgegangen ist, stellte er fest. Das Lob des SPD-Politikers für das BSG ist unter Berücksichtigung der Entstehung der Regelung nachvollziehbar. Die Höhe des Regelsatzes war ein Kernstück der Hartz IV genannten Arbeitsmarktreform, die vor zwei Jahren in Kraft getreten und maßgeblich von Münteferings Sozialdemokraten angeschoben worden war. Das Gesetz hatte jedoch eine Flut von Klagen von betroffenen Leistungsempfängern vor den Sozialgerichten ausgelöst.
Die seit 1. Januar 2005 geltende Arbeitsmarktreform legt einen Regelsatz von 345 Euro für die Empfänger der Hartz-IV-Gelder fest, hinzu kommen Miete und andere Zuschüsse.
