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Kein Geld für warmes Wasser

Dienstag, 21. November 2006, 08:13 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Temperaturen sacken in den Keller, die Ventile der Heizungen werden geöffnet. Auch Langzeitarbeitslose und Hilfebedürftige im Landkreis Nordhausen müssen in der anstehenden Heizperiode nicht frieren. Wenn die Übernahme der Heizkosten beantragt wurde, dann werden die auch übernommen. In der Regel...


...doch es gibt Ausnahmen, auf die von der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) hingewiesen wird.

In allen Fällen wird durch die Mitarbeiter geprüft, ob mit dem Heizmittel auch warmes Wasser aufbereitet wird. Wo das der Fall ist, werden automatisch 18 Prozent von den Heizkosten abgezogen. Die Kosten, so hat es der Gesetzgeber festgelegt, beziehen sich tatsächlich nur auf Kosten für die Heizung, die Aufbereitung von Warmwasser fällt nicht darunter.

Um letztlich auch prüfen zu können, ob die Kosten angemessen sind, verlangt die ARGE den Nachweis der Kosten für die Wohnung der zurückliegenden fünf Jahre. Seitens der Geschäftsführung der ARGE wird darauf verwiesen, dass die Nachweispflicht dem Antragsteller obliegt.

Sollte sich bei einer Überprüfung herausstellen, dass die Heizkosten in einem konkreten Fall unangemessen hoch sind, dann wird dem Betroffenen eine Frist gesetzt, die Heizkosten zu senken. Dabei kann auch der Vermieter gefragt sein. Sollte sich hierbei keine Lösung abzeichnen und sollte die Höhe der Heizkosten sich nach allem Bemühen immer noch als unangemessen erweisen, dann könne für den Betroffenen auch der Umzug in eine angemessene Wohnung in Betracht gezogen werden. Die ARGE darf letztlich nur Kosten in dem Umfang übernehmen, die seitens des Gesetzgebers für angemessen erklärt werden.
Autor: nnz

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