Langsam mahlende Mühlen
Freitag, 17. November 2006, 14:33 Uhr
Nordhausen/Sollstedt (nnz). Seit einigen Monaten beschäftigte ein illegal auf dem Sollstedter Marktplatz abgestellter PKW nicht nur die Gemüter zahlreicher aufmerksamer Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Beamten der Polizeiinspektion Nordhausen sowie die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Sollstedt. Die nnz mit einer Bestandsaufnahme.
Ziemlich oft wurde bei der Gemeindeverwaltung angefragt: Sieht das denn keiner, dass da ein Fahrzeug ohne Kennzeichen steht, das dort nichts zu suchen hat? Soll das Beispiel erst Schule machen? Also, denkt sich der unbedarfte Bürger: Weg damit und fertig! Das aber ist (leider! - oder Gott sei Dank?) in einem Rechtsstaat nicht möglich!
In den ersten Tagen hatte das Fahrzeug sogar noch ein Kennzeichen – aber siehe da, das gehörte zu einem ganz anderen Typ, das einst dazu gehörige Auto gab es längst nicht mehr. Halterermittlung fehlgeschlagen! Da gibt es aber noch andere Identifikationsmerkmale von Fahrzeugen: z.B. die Fahrgestellnummer. Die kann man aber nur ausfindig machen, wenn das Auto offen ist, doch für die Öffnung eines verschlossenen Fahrzeuges braucht auch die Polizei in einem Rechtsstaat einen von der zuständigen Staatsanwalt zu beantragenden Gerichtsbeschluss. Und bei der chronischen Überlastung unserer Justizorgane geht das eben (bei weitem) nicht von Heute auf Morgen.
Nach der offiziellen Fahrzeugöffnung, die von einem Fachmann auszuführen ist, weil dabei tunlichst das Auto nicht beschädigt werden sollte, findet man über die Fahrgestellnummer einen letzten (bei der Zulassungsstelle registrierten) Halter. Da Autos aber eine relativ leicht handelbare Ware darstellen kann sich aber leicht herausstellen: Der letzte registrierte Halter ist längst nicht mehr Eigentümer, das Auto ist zwischenzeitlich durch mehrere Hände gegangen, ohne dass eine Ummeldung erfolgt ist, aber wie soll nachgewiesen werden, dass der zwischenzeitliche Eigentümer ohne Ummeldung mit dem Auto (widerrechtlich) auch gefahren ist?
Sind die Behörden dann endlich am Ende der Ermittlungen angekommen stellt sich in aller Regel heraus: Bei dem Verursacher, der das Auto widerrechtlich abgestellt hat, trifft man auf taube Ohren und einen leeren Geldbeutel. Die Kosten für die Beseitigung hat also (zunächst) die Gemeinde zu tragen, muss aber nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zumindest versuchen, diese erstattet zu bekommen. Zudem muss die zuständige Behörde sich vor möglichen Schadensersatzforderungen schützen.
Bei alldem können locker fünf bis sechs Monate vergehen, ehe ein solches, von einem rücksichtlosen Bürger zu Lasten der Allgemeinheit verursachtes Problem beseitigt ist, ärgert sich Jürgen Hohberg.
Autor: nnzZiemlich oft wurde bei der Gemeindeverwaltung angefragt: Sieht das denn keiner, dass da ein Fahrzeug ohne Kennzeichen steht, das dort nichts zu suchen hat? Soll das Beispiel erst Schule machen? Also, denkt sich der unbedarfte Bürger: Weg damit und fertig! Das aber ist (leider! - oder Gott sei Dank?) in einem Rechtsstaat nicht möglich!
In den ersten Tagen hatte das Fahrzeug sogar noch ein Kennzeichen – aber siehe da, das gehörte zu einem ganz anderen Typ, das einst dazu gehörige Auto gab es längst nicht mehr. Halterermittlung fehlgeschlagen! Da gibt es aber noch andere Identifikationsmerkmale von Fahrzeugen: z.B. die Fahrgestellnummer. Die kann man aber nur ausfindig machen, wenn das Auto offen ist, doch für die Öffnung eines verschlossenen Fahrzeuges braucht auch die Polizei in einem Rechtsstaat einen von der zuständigen Staatsanwalt zu beantragenden Gerichtsbeschluss. Und bei der chronischen Überlastung unserer Justizorgane geht das eben (bei weitem) nicht von Heute auf Morgen.
Nach der offiziellen Fahrzeugöffnung, die von einem Fachmann auszuführen ist, weil dabei tunlichst das Auto nicht beschädigt werden sollte, findet man über die Fahrgestellnummer einen letzten (bei der Zulassungsstelle registrierten) Halter. Da Autos aber eine relativ leicht handelbare Ware darstellen kann sich aber leicht herausstellen: Der letzte registrierte Halter ist längst nicht mehr Eigentümer, das Auto ist zwischenzeitlich durch mehrere Hände gegangen, ohne dass eine Ummeldung erfolgt ist, aber wie soll nachgewiesen werden, dass der zwischenzeitliche Eigentümer ohne Ummeldung mit dem Auto (widerrechtlich) auch gefahren ist?
Sind die Behörden dann endlich am Ende der Ermittlungen angekommen stellt sich in aller Regel heraus: Bei dem Verursacher, der das Auto widerrechtlich abgestellt hat, trifft man auf taube Ohren und einen leeren Geldbeutel. Die Kosten für die Beseitigung hat also (zunächst) die Gemeinde zu tragen, muss aber nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen zumindest versuchen, diese erstattet zu bekommen. Zudem muss die zuständige Behörde sich vor möglichen Schadensersatzforderungen schützen.
Bei alldem können locker fünf bis sechs Monate vergehen, ehe ein solches, von einem rücksichtlosen Bürger zu Lasten der Allgemeinheit verursachtes Problem beseitigt ist, ärgert sich Jürgen Hohberg.
