nnz-doku: Erklärung
Sonntag, 05. November 2006, 16:16 Uhr
Nordhausen (nnz). In den zurückliegenden Tagen ist in Thüringer Kirchenkreisen viel über die künftigen Strukturen einer gemeinsamen mitteldeutschen evangelischen Kirche gestritten und diskutiert worden. Am Wochenende ist eine Erklärung von der Kirchenleitung der Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland ein Erklärung beschlossen worden.
In den vergangenen Tagen und Wochen erlebten wir eine intensive öffentliche Diskussion zur Standortfrage eines gemeinsamen Kirchenamtes und zum künftigen Bischofssitz. Viele, denen an einem guten Weg ihrer Kirche gelegen ist, – nicht zuletzt die Altbischöfe Roland Hoffmann und Werner Leich sowie die Altpröpste Heino Falcke und Joachim Jäger – meldeten sich zu Wort. Die offene und auch kontroverse Diskussion ist wichtig. Sie spiegelt, wie intensiv die Kirchenleitung vor der Entscheidung über eine Beschlussvorlage die Argumente gegeneinander abgewogen hat, macht aber auch deutlich, wie komplex die Frage und wie schwierig die Entscheidung ist, vor der die Landessynoden in zwei Wochen stehen.
Bei der Diskussion und auch bei den anstehenden Entscheidungen sollten drei Orientierungspunkte im Blick bleiben:
1.) Wir müssen in unseren Entscheidungen gewachsene Strukturen achten, aber wir müssen die Strukturen zugleich so verändern, dass sie den Herausforderungen der kommenden Jahre entsprechen können. Wir haben in vielen Bereichen Strukturen und Arbeitsformen, die aus einer Zeit stammen, als deutlich mehr als 30 Prozent an der Gesamtbevölkerung Kirchenmitglieder waren. Wir können diese Strukturen und Arbeitsformen nicht für eine Situation aufrecht erhalten, in der es vielleicht 20 Prozent und weniger sein werden. Nicht jede Antwort, die gestern richtig war, ist automatisch die richtige Antwort auf die Herausforderungen von morgen. Dies entspricht unserer reformatorischen Überzeugung, dass Kirche sich beständig verändern und reformieren muss. Unsere Gemeinden umfassen zunehmend mehr Orte und die kirchliche Arbeit muss mehr und mehr regional konzentriert werden. Von diesen Veränderungen können unsere Landeskirchen nicht unberührt bleiben.
2.) Wir müssen unsere Entscheidungen so treffen, dass sie von einer Mehrheit in beiden Teilkirchen mit getragen werden können. Wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen, können wir nicht nur die verständlichen Interessen einer Teilkirche im Blick haben. Wir sind davon überzeugt, dass im Föderationsprozess beide Kirchen gewinnen werden.
3.) Wir müssen unsere Entscheidungen für das Kirchenamt so treffen, dass eine möglichst effektive Unterstützung der Arbeit in den Gemeinden und Kirchenkreisen möglich ist. Es ist eine Erfahrung der letzten Jahre, dass eine effektive Sacharbeit bei getrennten Standorten außerordentlich beschwerlich und kräftezehrend ist.
Manche fragen, ob sich die Kirche einen Betrag von bis zu fünf Millionen Euro für ein neues Kirchenamt angesichts knapper finanzieller Mittel leisten kann. Auch die Kirchenleitung geht davon aus, dass die Bereitstellung eines solchen Betrages keineswegs einfach ist. Aber in absehbarer Zeit würden die laufenden Mehrkosten für zwei Standorte die einmaligen Investitionskosten für einen Standort deutlich übersteigen.
Einige haben sich in den vergangenen Tagen für die Beibehaltung von zwei Bischöfen auf Grund der Unterschiedlichkeit der Thüringer Kirche und der Kirchenprovinz Sachsen ausgesprochen. Die Kirchenleitung hat auch dies intensiv diskutiert: Sie sieht, dass nicht nur die Identitäten zwischen den Teilkirchen unterschiedlich sind, sondern auch zwischen den Regionen. Es gibt ebenfalls Unterschiede zwischen Ost- und Westthüringen oder zwischen dem Süden und dem Norden der Kirchenprovinz. Damit diese Unterschiede auch in der Gesamtkirche zum Tragen kommen, überlegt die Kirchenleitung, das Propst- und Visitatorenamt zum Amt eines Regionalbischofs zu profilieren, um so die unterschiedlichen Identitäten der Regionen angemessen zu vertreten.
Der Bischof soll vor dem Hintergrund dieses Vorschlages vor allem für die Einheit und den Zusammenhalt der Kirche stehen.
Autor: nnzIn den vergangenen Tagen und Wochen erlebten wir eine intensive öffentliche Diskussion zur Standortfrage eines gemeinsamen Kirchenamtes und zum künftigen Bischofssitz. Viele, denen an einem guten Weg ihrer Kirche gelegen ist, – nicht zuletzt die Altbischöfe Roland Hoffmann und Werner Leich sowie die Altpröpste Heino Falcke und Joachim Jäger – meldeten sich zu Wort. Die offene und auch kontroverse Diskussion ist wichtig. Sie spiegelt, wie intensiv die Kirchenleitung vor der Entscheidung über eine Beschlussvorlage die Argumente gegeneinander abgewogen hat, macht aber auch deutlich, wie komplex die Frage und wie schwierig die Entscheidung ist, vor der die Landessynoden in zwei Wochen stehen.
Bei der Diskussion und auch bei den anstehenden Entscheidungen sollten drei Orientierungspunkte im Blick bleiben:
1.) Wir müssen in unseren Entscheidungen gewachsene Strukturen achten, aber wir müssen die Strukturen zugleich so verändern, dass sie den Herausforderungen der kommenden Jahre entsprechen können. Wir haben in vielen Bereichen Strukturen und Arbeitsformen, die aus einer Zeit stammen, als deutlich mehr als 30 Prozent an der Gesamtbevölkerung Kirchenmitglieder waren. Wir können diese Strukturen und Arbeitsformen nicht für eine Situation aufrecht erhalten, in der es vielleicht 20 Prozent und weniger sein werden. Nicht jede Antwort, die gestern richtig war, ist automatisch die richtige Antwort auf die Herausforderungen von morgen. Dies entspricht unserer reformatorischen Überzeugung, dass Kirche sich beständig verändern und reformieren muss. Unsere Gemeinden umfassen zunehmend mehr Orte und die kirchliche Arbeit muss mehr und mehr regional konzentriert werden. Von diesen Veränderungen können unsere Landeskirchen nicht unberührt bleiben.
2.) Wir müssen unsere Entscheidungen so treffen, dass sie von einer Mehrheit in beiden Teilkirchen mit getragen werden können. Wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen, können wir nicht nur die verständlichen Interessen einer Teilkirche im Blick haben. Wir sind davon überzeugt, dass im Föderationsprozess beide Kirchen gewinnen werden.
3.) Wir müssen unsere Entscheidungen für das Kirchenamt so treffen, dass eine möglichst effektive Unterstützung der Arbeit in den Gemeinden und Kirchenkreisen möglich ist. Es ist eine Erfahrung der letzten Jahre, dass eine effektive Sacharbeit bei getrennten Standorten außerordentlich beschwerlich und kräftezehrend ist.
Manche fragen, ob sich die Kirche einen Betrag von bis zu fünf Millionen Euro für ein neues Kirchenamt angesichts knapper finanzieller Mittel leisten kann. Auch die Kirchenleitung geht davon aus, dass die Bereitstellung eines solchen Betrages keineswegs einfach ist. Aber in absehbarer Zeit würden die laufenden Mehrkosten für zwei Standorte die einmaligen Investitionskosten für einen Standort deutlich übersteigen.
Einige haben sich in den vergangenen Tagen für die Beibehaltung von zwei Bischöfen auf Grund der Unterschiedlichkeit der Thüringer Kirche und der Kirchenprovinz Sachsen ausgesprochen. Die Kirchenleitung hat auch dies intensiv diskutiert: Sie sieht, dass nicht nur die Identitäten zwischen den Teilkirchen unterschiedlich sind, sondern auch zwischen den Regionen. Es gibt ebenfalls Unterschiede zwischen Ost- und Westthüringen oder zwischen dem Süden und dem Norden der Kirchenprovinz. Damit diese Unterschiede auch in der Gesamtkirche zum Tragen kommen, überlegt die Kirchenleitung, das Propst- und Visitatorenamt zum Amt eines Regionalbischofs zu profilieren, um so die unterschiedlichen Identitäten der Regionen angemessen zu vertreten.
Der Bischof soll vor dem Hintergrund dieses Vorschlages vor allem für die Einheit und den Zusammenhalt der Kirche stehen.
