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Rinke ist nicht dabei

Donnerstag, 02. November 2006, 12:15 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Kreistag will heute über eine Berufung zu den Kreisumlageurteilen des Weimarer Verwaltungsgerichts befinden. Im Vorfeld der Sitzung hat Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) erklärt, dass sie der Sitzung fernbleiben werde. Hintergründe dazu mit einem Klick.


Wegen Befangenheit wird Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke an der heutigen Sonderkreistags-Sitzung nicht teilnehmen. „Ich habe dem Landrat in einem Schreiben mitgeteilt, dass ich entsprechend der Festlegungen in der Thüringer Kommunalordnung der Sitzung fernbleiben muss“, sagte Frau Rinke. Der Nordhäuser Kreistag wird heute darüber entscheiden, ob der Landkreis Berufung gegen ein Urteil des Weimarer Verwaltungsgerichtes einlegt.

Dort wurde der Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 1996 eine Rückzahlung in Millionenhöhe wegen zuviel und zu Unrecht erhobener Schulumlage durch den Landkreis zugesprochen. Ähnliche Urteile sprach das Gericht darauf hin auch für die Folgejahre bis 2003. Die Gesamtrückforderung der Stadt beläuft sich auf rund 12 Millionen Euro.

Die Oberbürgermeisterin sagte, dass ein Votum des Kreistages für eine Berufung das Rückzahlungsproblem für den Landkreis nicht lösen-, sondern nur in die Zukunft verschieben werde. „Denn jeder Tag Verzögerung erhöht unsere Zinsforderungen - und damit steigt das Kostenrisiko für den Landkreis weiter. Die Rechnung müssen vor allem die kleineren Landkreis-Gemeinden zahlen, da für sie die Schulumlage steigen wird. Es wäre besser gewesen, wenn der Landkreis auf unser Angebot eingegangen wäre und eine Verständigung mit uns zum Umgang mit dem Urteil gesucht hätte, um weitere Kosten zu vermeiden. Zumal wir frühzeitig - bereits schon im Laufe des Verfahrens! - Verständigungssignale ausgesandt haben, indem wir uns freiwillig von Streitpositionen zurückgezogen haben, die sich nicht auf die Schul- sondern ausschließlich auf die fehlerhafte Erhebung der Kreisumlage bezogen haben“, sagte Frau Rinke.

Sie bezweifle auch die Argumentation des Landkreises, dass eine Berufung auch deshalb geboten sei, weil das Land Thüringen sowieso eine neue Gesetzeslage zur Schulumlage schaffen wolle. „Unabhängig davon, ob es ein solches Vorhaben tatsächlich geplant ist - als Präsidiumsmitglied des Thüringer Gemeinde- und Städtetages ist mir eine solche geplante Gesetzesnovelle jedenfalls nicht bekannt -, wäre die Änderung eines Gesetzes rückwirkend wohl unmöglich.“
Autor: nnz

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