Tag der Entscheidung?
Mittwoch, 25. Oktober 2006, 11:41 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern ausführlich über das Abstimmungsverhalten der Kreistagsfraktionen zur Berufung gegen das Kreisumlageurteil berichtet. So deutlich wie ihre Fraktionschefs sehen das nicht alle Kreistagsmitglieder. Die nnz macht eine Rechnung auf.
Es seien noch nicht alle Berufungsmesse gesungen, heißt es aus der CDU-Fraktion. Denn auch dort wird gerechnet. Und so gibt man dem 2. November schon mal den Titel Tag der Entscheidung!.
Es geht neben der Berufung auch - obwohl das nicht auf der öffentlichen Tagesordnung erscheint - um den kommenden Haushalt, den für das Jahr 2007. In den muß – die Thüringer Kommunalordnung schreibt das vor – das Defizit der Verwaltung aus dem Jahr 2005 mit rein. Runde drei Millionen Euro sind das. Weiter geht es um das Kreisumlageurteil des Jahres 1996, gegen das ja bekanntlich Berufung eingelegt werden soll. Kann auch gemacht werden. Die 2,5 Millionen Euro müssen trotzdem rein, schließlich hat die Stadtverwaltung einen quasi vollstreckbaren Titel auf die Milliönchen.
Wenn man sehr oberflächlich rechnet, dann sind das etwas mehr als fünf Millionen Euro, die als Defizit den noch jungfräulichen 2007er Etatentwurf beglücken werden. Insider gehen nun davon aus, dass dieser Betrag nicht etwa durch den Willen des eigenen Sparens der Verwaltung ausgeglichen wird. Das wäre an der Behringstraße ja wirklich was vollkommen Neues. Vielmehr wird man sich auf die Thüringer Kommunalordnung besinnen und das Millionen-Loch durch die Erhöhung der Kreisumlage ausgleichen. Rechnet man die etwa 95.000 Einwohner des Landkreises gegen die fünf Millionen, dann sind das pro Kopf - großzügig angesetzt – 50 Euro.
Und nun kann jeder Bürgermeister selbst einmal nachrechnen, was da auf seine Kommune zukommen wird. Heringen zum Beispiel müsste 119.500 Euro zahlen – und zwar zusätzlich zu der bisherigen Summe. Für Nordhausen kämen 2,2 Millionen Euro dazu und selbst Uthleben würde mit 59.700 Euro zu Kasse gebeten werden. Bei all diesen Rechnungen sind die seit gestern bekannten zwei weiteren Urteile nicht enthalten, auch die auflaufenden Zinsen nicht.
Die fünf Millionen Defizit - so erwarten es einige Kreistagsmitglieder – müssen zwingend im Haushaltsentwurf der Verwaltung erscheinen. Schließlich wird seit Jahren mit zwei Begriffen umher geworfen, die alles eigentlich aussagen: Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
Autor: nnzEs seien noch nicht alle Berufungsmesse gesungen, heißt es aus der CDU-Fraktion. Denn auch dort wird gerechnet. Und so gibt man dem 2. November schon mal den Titel Tag der Entscheidung!.
Es geht neben der Berufung auch - obwohl das nicht auf der öffentlichen Tagesordnung erscheint - um den kommenden Haushalt, den für das Jahr 2007. In den muß – die Thüringer Kommunalordnung schreibt das vor – das Defizit der Verwaltung aus dem Jahr 2005 mit rein. Runde drei Millionen Euro sind das. Weiter geht es um das Kreisumlageurteil des Jahres 1996, gegen das ja bekanntlich Berufung eingelegt werden soll. Kann auch gemacht werden. Die 2,5 Millionen Euro müssen trotzdem rein, schließlich hat die Stadtverwaltung einen quasi vollstreckbaren Titel auf die Milliönchen.
Wenn man sehr oberflächlich rechnet, dann sind das etwas mehr als fünf Millionen Euro, die als Defizit den noch jungfräulichen 2007er Etatentwurf beglücken werden. Insider gehen nun davon aus, dass dieser Betrag nicht etwa durch den Willen des eigenen Sparens der Verwaltung ausgeglichen wird. Das wäre an der Behringstraße ja wirklich was vollkommen Neues. Vielmehr wird man sich auf die Thüringer Kommunalordnung besinnen und das Millionen-Loch durch die Erhöhung der Kreisumlage ausgleichen. Rechnet man die etwa 95.000 Einwohner des Landkreises gegen die fünf Millionen, dann sind das pro Kopf - großzügig angesetzt – 50 Euro.
Und nun kann jeder Bürgermeister selbst einmal nachrechnen, was da auf seine Kommune zukommen wird. Heringen zum Beispiel müsste 119.500 Euro zahlen – und zwar zusätzlich zu der bisherigen Summe. Für Nordhausen kämen 2,2 Millionen Euro dazu und selbst Uthleben würde mit 59.700 Euro zu Kasse gebeten werden. Bei all diesen Rechnungen sind die seit gestern bekannten zwei weiteren Urteile nicht enthalten, auch die auflaufenden Zinsen nicht.
Die fünf Millionen Defizit - so erwarten es einige Kreistagsmitglieder – müssen zwingend im Haushaltsentwurf der Verwaltung erscheinen. Schließlich wird seit Jahren mit zwei Begriffen umher geworfen, die alles eigentlich aussagen: Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
