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Der Landeswahlleiter informiert

Warum fehlt die rechte Ecke?

Donnerstag, 13. Februar 2025, 12:46 Uhr
Der Landeswahlleiter weist darauf hin, dass an allen Stimmzetteln in Thüringen die rechte obere Ecke fehlt und erklärt auch den Grund dafür...

Die fehlende Ecke ist gemäß § 45 Abs. 2 der Bundeswahlordnung vorgesehen und dient blinden und sehbehinderten Wählern als Einlagehilfe des Stimmzettels in eine taktile Wahlschablone.

Dadurch wird blinden beziehungsweise sehbehinderten Wählern die Möglichkeit geboten, die Wahl ohne Hilfsperson durchzuführen. Ebenfalls ist die Unterstützung durch eine Hilfsperson durch das Wahlgesetz erlaubt.
Autor: red

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