Richter Kropp: Fahrverbot für einen Dödel
Montag, 23. Oktober 2006, 10:56 Uhr
Nordhausen (nnz). Polizeibeamte müssen sich in ihrem Berufsleben oft viel anhören und gefallen lassen. Jedoch gibt es auch hier Grenzen: Bei Beleidigungen von Beamten werden die Verfahren von der Justiz fast immer verfolgt. Und wer dabei auf Richter Christian Kropp trifft, der hat einfach schlechte Karten.
Ein Polizist muss es sich nicht gefallen lassen, dass er vom straffälligen Bürger aufgrund seiner Diensttätigkeit auch noch beleidigt wird. So erging es einem Polizeibeamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser, der am 17.01.2006 auf der Bundesstraße zwischen Oberspier und Sondershausen seinen Dienst versah. Bei einer Fahrzeugkontrolle wurde er von Ralf W. (25, Name geändert) aus Nordhausen mit dem Wort Dödel beschimpft.
Das Amtsgericht Sondershausen hatte zunächst einen Strafbefehl erlassen, gegen den sich W. mit seinem Einspruch aber zur Wehr setzte. Er habe den Beamten nicht beleidigen wollen, sondern nur dessen Namen gerufen, der phonetisch ähnlich klinge. Der Polizeibeamte konnte aber ganz klar wiedergegeben, dass das Wort Dödel seitens des W. gefallen sei.
Immerhin eine Beleidigung, denn ein Dödel ist im Volksgebrauch ein recht dummer Mensch, so Amtsrichter Christian Kropp, der dann Ralf W. wegen Beleidigung verurteilte. Für W. wirkte sich hierbei seine einschlägige Voreintragung aus. Bereits 2005 hatte er im Straßenverkehr einen Verkehrsteilnehmer als Kinder- und Mutterficker beschimpft und war durch das Amtsgericht Nordhausen verurteilt worden. Kropp verdoppelte daraufhin die im Strafbefehl vorgesehene Geldstrafe auf nunmehr 950 €.
Zudem setzte er gegen W. ein zweimonatiges Fahrverbot fest. Wer im Straßenverkehr seine Emotionen nicht unter Kontrolle habe, der müsse lernen, sein aggressives Verhalten zu zügeln, so der Richter. Dazu gehöre auch ein kurzzeitiger Verzicht auf die Fahrerlaubnis. In dieser Zeit habe W. Gelegenheit, sein Verhalten im Straßenverkehr und anderen gegenüber zu überdenken. Ralf W. hat sich uneinsichtig gezeigt und gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Autor: nnzEin Polizist muss es sich nicht gefallen lassen, dass er vom straffälligen Bürger aufgrund seiner Diensttätigkeit auch noch beleidigt wird. So erging es einem Polizeibeamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser, der am 17.01.2006 auf der Bundesstraße zwischen Oberspier und Sondershausen seinen Dienst versah. Bei einer Fahrzeugkontrolle wurde er von Ralf W. (25, Name geändert) aus Nordhausen mit dem Wort Dödel beschimpft.
Das Amtsgericht Sondershausen hatte zunächst einen Strafbefehl erlassen, gegen den sich W. mit seinem Einspruch aber zur Wehr setzte. Er habe den Beamten nicht beleidigen wollen, sondern nur dessen Namen gerufen, der phonetisch ähnlich klinge. Der Polizeibeamte konnte aber ganz klar wiedergegeben, dass das Wort Dödel seitens des W. gefallen sei.
Immerhin eine Beleidigung, denn ein Dödel ist im Volksgebrauch ein recht dummer Mensch, so Amtsrichter Christian Kropp, der dann Ralf W. wegen Beleidigung verurteilte. Für W. wirkte sich hierbei seine einschlägige Voreintragung aus. Bereits 2005 hatte er im Straßenverkehr einen Verkehrsteilnehmer als Kinder- und Mutterficker beschimpft und war durch das Amtsgericht Nordhausen verurteilt worden. Kropp verdoppelte daraufhin die im Strafbefehl vorgesehene Geldstrafe auf nunmehr 950 €.
Zudem setzte er gegen W. ein zweimonatiges Fahrverbot fest. Wer im Straßenverkehr seine Emotionen nicht unter Kontrolle habe, der müsse lernen, sein aggressives Verhalten zu zügeln, so der Richter. Dazu gehöre auch ein kurzzeitiger Verzicht auf die Fahrerlaubnis. In dieser Zeit habe W. Gelegenheit, sein Verhalten im Straßenverkehr und anderen gegenüber zu überdenken. Ralf W. hat sich uneinsichtig gezeigt und gegen das Urteil Berufung eingelegt.
