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Gericht sieht Suche nach Gips als "Notwendig" an

Punktsieg für Knauf

Freitag, 24. Januar 2025, 14:35 Uhr
Die Firma Knauf hat hinsichtlich der Erkundung von Gipsvorkommen im Südharz vor dem Verwaltungsgericht Halle einen Teilerfolg erzielt. An der Suche nach Gips bestehe ein „überwiegendes öffentliches Interesse“; sie sei „notwendig“, um über die „zukunftsorientierte Versorgung mit heimischen Rohstoffen“ sachgerecht entscheiden zu können...

Das Gericht sieht durch die beantragten Probebohrungen im Landkreis Mansfeld-Südharz keine nachteiligen Auswirkungen auf geschützte Lebensräume oder Arten  des FFH-Gebiets „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“.

Der Umweltverband BUND hatte einen Stopp der Bohrungen beantragt. Das Gericht hat nun zentrale Bedenken des BUND zurückgewiesen und lediglich beanstandet, dass im Bescheid des Umweltamts noch einzelne Befreiungen von Vorgaben des Landschaftsschutzes hätten erteilt werden müssen.

Knauf hatte Ende August beim Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz einen Antrag auf Bohrungen eingereicht. Ziel des Unternehmens ist es festzustellen, ob ein Abbau im Südharz möglich und sinnvoll wäre, um die Versorgung der Bauwirtschaft mit Gips zu sichern.

Denn der Rohstoff droht in Deutschland knapp zu werden – wird aber dringend benötigt, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, teilt Knauf mit. Gips komme in nahezu jedem Gebäude zum Einsatz und sei im Bauwesen nicht zu ersetzen. Bisher deckt synthetischer REA-Gips hierzulande noch rund die Hälfte des Bedarfs: Er ist ein Nebenprodukt der Kohleverstromung, fällt mit deren Ende spätestens ab 2038 aber vollständig weg.

Die Versorgungslücke, so das Gericht, könne mittelfristig nur durch eine „massive Ausweitung der einheimischen Gipsgewinnung“ geschlossen werden. 
Autor: red

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