Anzweifeln und abwarten
Mittwoch, 18. Oktober 2006, 10:48 Uhr
Nordhausen (nnz). Nach einiger Bedenkfrist hat sich die politische Spitze des Landratsamtes gestern erstmals zu den Urteilen des Kreisumlagestreits geäußert. Die Reaktion war erwartet worden.
Landrat Joachim Claus (CDU) und die 1. Beigeordnete Jutta Krauth (SPD) erläuterten den Mitgliedern des Kreisausschusses gestern den Inhalt des Urteils zum Kreisumlagestreit und diskutierten anschließend die weitere Verfahrensweise. Nach Beratung mit dem Prozessbevollmächtigten Klaus Vetzberger beim Landesverwaltungsamt in Weimar habe ich dem Landrat geraten, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, so Krauth. Es geht in dieser Sache nicht nur darum, die eventuell falsche Berechnung der Schulumlage zu klären, es ist auch und vor allem eine politische Angelegenheit, in der sich die Landesregierung mit der Änderung von Gesetzen zeitgleich beschäftigen muss, um auch zukünftig Fehler zu vermeiden, erläuterte die 1. Beigeordnete.
Da die Berufungsfrist am 6. November 2006 endet und eine einheitliche Meinung aller Kreistagsmitglieder in dieser Angelegenheit erforderlich ist, beschloss der Kreisausschuss im Einvernehmen mit dem Landrat einstimmig, eine Sitzung des Kreistages am 2. November durchzuführen, um die Frage der Einreichung der Berufung in den acht anhängigen Verfahren zu beraten und zu beschließen.
Das verschafft der Kreisverwaltung bei positiver Beschlussfassung erst einmal Zeit zum Luftholen und passt in die bisherige Strategie während der Verhandlung. In Weimar sagte man der Kreisseite schon mal eine nicht akkurate Vorbereitung auf das Verfahren nach. Scheinbar habe sich das Landratsamt keine große Mühe gegeben, um die Vorwürfe der Klägerin (Stadt Nordhausen) zu entkräften. Die jetzige Reaktion ist aber auch Ausdruck dessen, dass man der Urteilskraft der Richter am Verwaltungsgericht nicht allzu große Bedeutung beimisst.
Nun kann das Oberverwaltungsgericht entscheiden, dann das Bundesverwaltungsgericht und schließlich noch (vielleicht) der Europäische Gerichtshof, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird nach Lage der Dinge keinen Gefallen an dem Streitfall haben. Ob sich das Berufungsverfahren noch jahrelang hinziehen wird, sei dahingestellt. Sicher ist jedoch: Mit jedem verstrichenen Jahr erhöht sich für den Landkreis Nordhausen die Chance der Zinszahlung. Allein für die 2,5 Millionen Euro aus dem ersten Urteil kommen jährlich mehr als 100.000 Euro an Zinsen auf den Landkreis zu. Die weiteren Gerichts- und Anwaltskosten nicht mit gerechnet.
Die Stadtverwaltung wird vermutlich, wie bereits angekündigt, das erste Urteil zur Vollstreckung bringen. Dann sei dieses Geld der Landkreisverwaltung entzogen, sagte Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) in der vergangenen Woche dem Hauptausschuß des Stadtrates. Im Urteilstext ist nämlich folgendes vermerkt: Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar! Eine Berufung spielt dabei keine Rolle.
Autor: nnzLandrat Joachim Claus (CDU) und die 1. Beigeordnete Jutta Krauth (SPD) erläuterten den Mitgliedern des Kreisausschusses gestern den Inhalt des Urteils zum Kreisumlagestreit und diskutierten anschließend die weitere Verfahrensweise. Nach Beratung mit dem Prozessbevollmächtigten Klaus Vetzberger beim Landesverwaltungsamt in Weimar habe ich dem Landrat geraten, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen, so Krauth. Es geht in dieser Sache nicht nur darum, die eventuell falsche Berechnung der Schulumlage zu klären, es ist auch und vor allem eine politische Angelegenheit, in der sich die Landesregierung mit der Änderung von Gesetzen zeitgleich beschäftigen muss, um auch zukünftig Fehler zu vermeiden, erläuterte die 1. Beigeordnete.
Da die Berufungsfrist am 6. November 2006 endet und eine einheitliche Meinung aller Kreistagsmitglieder in dieser Angelegenheit erforderlich ist, beschloss der Kreisausschuss im Einvernehmen mit dem Landrat einstimmig, eine Sitzung des Kreistages am 2. November durchzuführen, um die Frage der Einreichung der Berufung in den acht anhängigen Verfahren zu beraten und zu beschließen.
Das verschafft der Kreisverwaltung bei positiver Beschlussfassung erst einmal Zeit zum Luftholen und passt in die bisherige Strategie während der Verhandlung. In Weimar sagte man der Kreisseite schon mal eine nicht akkurate Vorbereitung auf das Verfahren nach. Scheinbar habe sich das Landratsamt keine große Mühe gegeben, um die Vorwürfe der Klägerin (Stadt Nordhausen) zu entkräften. Die jetzige Reaktion ist aber auch Ausdruck dessen, dass man der Urteilskraft der Richter am Verwaltungsgericht nicht allzu große Bedeutung beimisst.
Nun kann das Oberverwaltungsgericht entscheiden, dann das Bundesverwaltungsgericht und schließlich noch (vielleicht) der Europäische Gerichtshof, der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wird nach Lage der Dinge keinen Gefallen an dem Streitfall haben. Ob sich das Berufungsverfahren noch jahrelang hinziehen wird, sei dahingestellt. Sicher ist jedoch: Mit jedem verstrichenen Jahr erhöht sich für den Landkreis Nordhausen die Chance der Zinszahlung. Allein für die 2,5 Millionen Euro aus dem ersten Urteil kommen jährlich mehr als 100.000 Euro an Zinsen auf den Landkreis zu. Die weiteren Gerichts- und Anwaltskosten nicht mit gerechnet.
Die Stadtverwaltung wird vermutlich, wie bereits angekündigt, das erste Urteil zur Vollstreckung bringen. Dann sei dieses Geld der Landkreisverwaltung entzogen, sagte Bürgermeister Matthias Jendricke (SPD) in der vergangenen Woche dem Hauptausschuß des Stadtrates. Im Urteilstext ist nämlich folgendes vermerkt: Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar! Eine Berufung spielt dabei keine Rolle.
