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Bei Schneeproblemen: Stadt anrufen

Donnerstag, 03. Januar 2002, 16:03 Uhr
Nordhausen (nnz). Schnee in Nordhausen. Auch für dessen Beräumung gibt es Verordnungen und Vorschriften.


Bundes- und Landstraßen sowie Steigungen zuerst, danach verkehrswichtige oder viel befahrene Straßen und zum Schluß der Rest - nach diesem Schema wird im Stadtgebiet von Nordhausen der Schnee beräumt. „Die Schneeberäumung und das Streuen ist unser Service für die Bürger - allerdings bitten wir um Verständnis. Es ist schlicht unmöglich, dass im Winter auf unseren Straßen sommerliche Bedingungen herrschen“, erläutert der Winterdienstverantwortliche der Stadtverwaltung, Wolfram Thiele.

Zur Räumstufe 1 gehören zum Beispiel die Ufer- und die Hallesche Straße, die Grimmel- und Parkallee, Taschenberg, Beethovenring, Stolberger Straße sowie sämtliche Durchfahrten der Nordhäuser Ortsteile. Die Gesamtstrecke ist hier rund 80 Kilometer lang, allein 30 Kilometer davon sind Bundesstraßen. Es dauert vier Stunden, bis alles beräumt ist.

Unter die Räumstufe 2 fallen um Beispiel die Hesseröder- oder die Neustadtstraße sowie alle Buslinien. Innerhalb der beiden Räumstufen müssen die Winterdienstfahrzeuge rund 240 Kilometer zurücklegen.

Bleibt die Räumstufe 3: Hier gehören alle verbleibenden Straßen dazu und hier wird auch nicht regelmäßig beräumt, sondern erst, wenn der Schnee 20 Zentimeter hoch liegt oder nach Anforderung. Bei Straßen in Wohngebieten ohne Gehwege, so erklärte Thiele, müssen die Anwohner auf 2,50 Meter Breite den Schnee auf der Straße beräumen. „Die Breite ist vorgeschrieben. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge sowie Taxen brauchen diesen Platz. Wir bitten nochmals alle Anwohner an diesen Straßen, den Schnee nicht in die Straßenmitte, sondern an den Straßenrand zu schieben“, sagte Thiele.

Insgesamt räumen im Stadtgebiet fünf Fahrzeuge Schnee, beauftragt sind drei Nordhäuser Privatfirmen und der städtische Bauhof. Dessen Einsatzgebiet waren in den letzten Tagen vor allem Treppen, Brücken und Gehwege im Stadtgebiet. Thiele verweist an dieser Stelle auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt: Bei Schnee und Frostwetter müssen die Anlieger und Grundstückseigentümer werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr die Gehwege freimachen. Sollte es einmal Probleme mit der Schneeberäumung geben, dann bitte 696200 oder 696210 anrufen.
Autor: nnz

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