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nnz-Betrachtung: Verschwendet

Donnerstag, 28. September 2006, 09:07 Uhr
Nordhausen (nnz). In drei Folgen hatte die nnz über eine Verschwendung von Steuergeldern durch die Nordhäuser Stadtverwaltung berichtet. Das hatte der Landesrechungshof fein säuberlich in seinem Jahresbericht notiert. Dazu einige Anmerkungen.


Die Veröffentlichung in der nnz ging einher mit dem Vorstellen des alljährlichen Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahler. Da war Nordhausen in diesem Jahr nicht aufgetaucht, man erinnere sich jedoch an den vorjährigen Eintrag unter dem Stichwort „noise-garden“. Insgesamt soll der volkswirtschaftliche Schaden durch Steuerverschwendung auf 30 Milliarden Euro beziffert worden sein. Rechnet man die mitunter auch durchsichtigen Intentionen des Steuerzahlerbundes auf die Hälfte herunter, ist das immer noch ein dicker Brocken.

Sicher ist – die „Es-ist-ja-nicht-mein-Geld-Mentalität“ ist in allen Verwaltungen mehr oder weniger stark ausgeprägt. Sie schleicht sich durch den Büroalltag und viele Verwalter würden bei einer veranlassten Ausgabe mindestens einmal genau nachrechnen, wenn sie in ihrem privaten Haushalt getätigt worden wäre.

Doch die in der nnz-Reihe publik gemachten Fällen zeugen auch von einem Spagat der Verwaltung und des sie beaufsichtigen Gremiums, des Stadtrats. Da schreibt die Thüringer Kommunalordnung zwingend vor, dass alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen sind. Das gilt auch für die kostenfreie Überlassung von Turnhallen zum Beispiel. Nach Recht und Gesetz müssen die Vereine bezahlen. Nur würde eine solche Verfahrensweise auch oftmals das Aus für den Nachwuchsbereich bedeuten. Was also ist politisch korrekt? Der kommunalen Ordnung in blindem Gehorsam zu folgen oder dafür zu sorgen, dass auch Kinder aus sozial schwachen Familien einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen? Insofern ist das Statement der Stadtverwaltung nicht nur verständlich, sondern vielleicht sogar ein wenig mit Mut versehen.

Anders ist das bei den Geschäften mit dem Finanzmakler Koch. Hier gibt es aus Sicht der nnz keine Entschuldigung. Die Menschen, die damals die Entscheidung trafen, die waren nicht nur im Besitz ihrer geistigen Kräfte, sondern von Wählern auch mit einem dicken Klotz an Vertrauen ausgestattet. Sie haben versagt. Und müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wird aber nicht funktionieren, da vieles längst verjährt ist.

Doch ob es gleich ein Fall für den Staatsanwalt sein muß, das sei dahingestellt. So aber sieht es die Thüringer Landesregierung. Die spricht in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der PDS-Landtagsfraktion von solchen Fällen. „Strafrechtlich relevante Handlungen wurde nach Kenntnis der Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen der überörtlichen Prüfungen in den Städten Nordhausen und Pößneck festgestellt“, verkündete Staatssekretär Baldus in seiner Antwort.

In beiden Fällen (Nordhausen und Pößneck) seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, heißt es. Wer da gegen wen genau und ob überhaupt ermittelt, das konnte bislang nicht recherchiert werden.

Wie dem auch sei, es steht fest: Beim sorgsamen Umgang mit Gelder aus öffentlichen Kassen sollte sparsamer umgegangen werden, schließlich sind und werden die kommunalen Geldsäckel nicht voller. Eher das Gegenteil wird der Fall sein.
Autor: nnz

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