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Geld verschwendet (3)

Mittwoch, 27. September 2006, 07:23 Uhr
Nordhausen (nnz). In den zurückliegenden Tagen hatte die nnz mehrfach über „Anmerkungen“ des Landesrechnungshofes zur Finanzarbeit der Nordhäuser Stadtverwaltung berichtet. Die „Fälle“ lagen teilweise schon über zehn Jahre zurück. Kritisiert wurde aber auch eine „aktuelle“ Angelegenheit...


Die Stadtverwaltung Nordhausen strebt seit Jahren an, die dauernde Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Da waren die finanziellen Anstrengungen im Vorfeld der Landesgartenschau. Die zusätzlichen Ausgaben und Kreditaufnahmen waren allerdings mit den zuständigen Landesbehörden stets abgestimmt. Trotzdem kritisieren die Prüfer. Sie beurteilten es als eine großzügige Verfahrensweise, kommunale Immobilien zu vermieten oder zu überlassen. Hierbei soll der Stadtverwaltung ein Schaden von 326.000 Euro über mehrere Jahre hinweg entstanden sein.

„Die Stadt, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im geprüften Zeitraum als äußerst kritisch zu beurteilen war, hat ihre Einnahmemöglichkeiten nicht ausgeschöpft. Sie hat es versäumt, abgeschlossene Mietverträge an die Marktverhältnisse anzupassen. Sowohl gemeinnützigen Vereinen als auch Sportvereinen wurden Grundstücke und Gebäude der Stadt unentgeltlich überlassen. Teilweise wurde auch das darin befindliche Inventar kostenlos zur Verfügung gestellt oder geschenkt. Auf die Erhebung von Versicherungskosten und sonstigen Nebenkosten einschließlich der auf den Objekten lastenden Grundsteuern wurde verzichtet“, ist im Rudolstädter Prüfbericht zu lesen.

Letztlich aber hatte auch niemand im Nordhäuser Stadtrat diese Verfahrensweise moniert, obwohl sie doch bekannt sein sollte. Etliche Stadträte sind in den Chefetagen von freien Träger oder deren Aufsichtsgremien zu finden.

„Das Verwaltungshandeln der Stadt steht angesichts der kritischen dauernden Leistungsfähigkeit nicht im Einklang mit dem Haushaltsgrundsatz einer wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 53 Abs. 2 ThürKO). Dem Verwaltungshaushalt der Stadt wurden durch die großzügige Verfahrensweise bei der Vermietung von Einrichtungen mögliche Mieteinnahmen entzogen. Diese Einnahmeverluste haben die dauernde Leistungsfähigkeit erheblich beeinflusst“, befindet die überörtliche Prüfung. „Nach Angaben der Stadt werden zurzeit alle Mietverträge überarbeitet und Versicherungskosten und Betriebskosten abgefordert“, ist im Prüfbericht zu lesen. Und tatsächlich: Seit Monaten wird dazu in den entsprechenden Gremien des Stadtrates diskutiert. Einen entsprechenden Beschluß gab es noch nicht.

Dafür hat die Stadtverwaltung der nnz auch zu diesem Themenkreis ein Statement geschickt.

"Dass die Stadt bei der Vermietung und Überlassung von städtischen Immobilien großzügig gehandelt hat, wird nicht bestritten, sondern nach wie vor sogar als positiv gesehen. (Zumal inzwischen auch die Thüringer Landesregierung in einer Richtlinie ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Sportstätten an Sportvereine kostenlos überlassen werden müssen.)! Insbesondere wird es positiv gesehen, weil diese vom Rechnungshof kritisierte Überlassung eben an gemeinnützige - und Sportvereine geschah.

Obwohl diese Verfahrensweise durchaus einen Spagat darstellt zwischen dem Anspruch der Einnahmeerzielung für die Stadt einerseits und der Förderung von Vereinsleben, Kultur und Sport andererseits, liegt die Priorität der Stadt eindeutig auf dem letzten Punkt. Es liegt im Interesse der Stadt, eine lebendiges Vereinsleben zu erhalten. Dieser entsprechende politische Wille wurde auch durch die entsprechenden Beschlüsse des Stadtrates dokumentiert."
Autor: nnz

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