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Geld verschwendet (1)

Montag, 25. September 2006, 09:29 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Landesrechnungshof in Thüringen hatte in der vergangenen Woche seinen Jahresbericht 2005 vorgelegt. Dabei kommt die Stadtverwaltung Nordhausen nicht allzu gut weg. Sie ist mit einigen Beispielen der Geldverschwendung aus Sicht der Prüfer im Bericht vertreten. Heute der erste „Fall“ in Ihrer nnz.


Eine Dame der überörtlichen Prüfung hatte in den vergangenen Monaten in der Stadtverwaltung in Nordhausen gut zu tun. Sie prüfte, das ist ihr Job. Sie prüfte nach Auftrag und sollte herausfinden, ob denn mit dem Geld der Steuerzahler in Nordhausen auch sorgsam umgegangen worden sei. Vermutlich war der Umgang nicht so sorgsam.

Beim Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages, in dem sich die Nordhäuser Stadtverwaltung über den Rahmen des § 613 a BGB hinaus verpflichtete, Abfindungskosten zu tragen, wurden dem Verwaltungshaushalt der Stadtverwaltung nach Prüferansicht von 1993 bis 1999 insgesamt 3 Millionen DM (1,5 Millionen Euro) Haushaltsmittel entzogen.

Die Stadtverwaltung hatte nach § 4 Kindertagesstättengesetz dem Jugendsozialwerk als freien gemeinnützigen Träger den Betrieb von 15 Kindertagesstätten übertragen. Entsprechend der Übertragungsvereinbarung übernahm der Verein die Bediensteten und trat in die geltenden Arbeitsverträge mit den Bediensteten der Stadt nach § 613 a BGB ein. Des Weiteren wurde vereinbart, dass bei Kündigung die Abfindungskosten zu Lasten der Stadt gehen. Pikanterweise war der Chef des Jugendsozialwerkes, Thomas Pape, in den ersten Jahren nach der Wende Sozialdezernent der Stadtverwaltung.

Mit Wirkung vom 1. Januar 1993 übernahm der Verein insgesamt 457 Beschäftigte. Der Stadtrat hatte erst sechs Wochen nach Vertragsabschluss der Vereinbarung zugestimmt. Für die zwischen den Haushaltsjahren 1993 bis 1999 durch den Verein ausgesprochenen Kündigungen übernahm die Stadtverwaltung ohne Prüfung einer Wiederbesetzung die Kosten in Höhe von damals drei Millionen DM, wie ein Mitglied des Stadtrates der nnz bestätigte.

„Die Stadt hat ohne rechtliche Notwendigkeit Ansprüche, die nach dem Betriebsübergang durch fällige Kündigungen entstanden sind, vertraglich übernommen. Ab dem 1. Januar 1993 war die Stadt grundsätzlich nicht mehr Schuldner der aus den Arbeitsverträgen entstandenen Verpflichtungen als Arbeitgeber (§ 613 a BGB). Mit der von § 613 a BGB abweichenden vertraglichen Regelung hat die Stadt im Ergebnis Verpflichtungen nach § 45 Abs. 3 der Vorläufigen Kommunalordnung (VKO) übernommen. Eine nach § 45 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 VKO erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde von der Stadt nicht beantragt“, ist im Bericht der Rechnungsprüfer aus Rudolstadt zu lesen.

Die Stadtverwaltung habe somit gegen den Grundsatz einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verstoßen und dem Haushalt von 1993 bis 1999 dadurch insgesamt Geld in Höhe von drei Millionen DM entzogen. „Die Möglichkeit des Schadensersatzes gegenüber den handelnden Personen wird zurzeit durch die Verwaltung geprüft“, kündigt die Behörde an. Das aber wird wohl kaum noch möglich sein, bestätigte ein Stadtratsmitglied der nnz nicht nur die Prüfungsergebnisse des Landesrechnungshofes, sondern verwies auch auf die Verjährungsfrist von zehn Jahren.
Autor: nnz

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