Richter Kropp: Hoch zu Ross!
Montag, 04. September 2006, 10:35 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Zu den nicht immer angenehmen Pflichten eines Zivilrichters gehört die Teilnahme an einem Ortstermin. Da werden in den Städten und Orten des Kyffhäuserkreises Straßenverläufe, herüberwachsende Zweige oder auch Gänse im Stall besucht. Auch eine Zivilrichterin hatte jetzt einen solchen Termin....
Dabei kann sich der entscheidende Richter ein besseres Bild vom Fall machen, den er ansonsten nur von den Parteien schriftlich erfährt und der auf diese Weise plastischer wird. Die Frage der ordnungsgemäßen Herstellung eines Pferdesattels führte jetzt die Zivilrichterin des Amtsgerichts Sondershausen nach Großberndten.
Der Kläger hatte bei der beklagten Firma einen maßgefertigten Dressursattel für 2720 € bestellt. Nachdem er diesen erhalten hatte, mußte er jedoch feststellen, dass er auf das Pferd nicht richtig einwirken konnte und der Reiter zudem Schmerzen im Rücken bekam.
Die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Sattels lautete dann seine Forderung, welche die Beklagte jedoch ablehnte. Sie berief sich hingegen darauf, dass der Sattel genau nach den Wünschen des Klägers angefertigt worden sei.
Da bot es sich an, Sattel und Pferd in einem Ortstermin zusammenzuführen und die Sache in Augenschein zu nehmen. Tatsächlich konnten die Beteiligten vor Ort feststellen, dass das Sattelblatt für die Stiefel des Klägers zu kurz war und dass es am Sattel Scheuerstellen gab.
Die Demonstration vor Ort und die Einvernahme von Zeugen hierzu waren offensichtlich so eindrucksvoll, dass die beklagte Firma den Anspruch anerkannte und entsprechend verurteilt wurde.
Der Rechtsfrieden in diesem Reiterfall ist somit wieder eingetreten, der Kläger hat sein Geld erhalten und kann sich anderenorts einen neuen Sattel bestellen, die Beklagte hat den Sattel zurückerhalten und kann das Material für neue Aufträge wiederverwenden. Die Zivilrichterin hat übrigens den Sattel nicht selbst hoch zu Ross ausprobieren müssen.
Autor: nnzDabei kann sich der entscheidende Richter ein besseres Bild vom Fall machen, den er ansonsten nur von den Parteien schriftlich erfährt und der auf diese Weise plastischer wird. Die Frage der ordnungsgemäßen Herstellung eines Pferdesattels führte jetzt die Zivilrichterin des Amtsgerichts Sondershausen nach Großberndten.
Der Kläger hatte bei der beklagten Firma einen maßgefertigten Dressursattel für 2720 € bestellt. Nachdem er diesen erhalten hatte, mußte er jedoch feststellen, dass er auf das Pferd nicht richtig einwirken konnte und der Reiter zudem Schmerzen im Rücken bekam.
Die Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Sattels lautete dann seine Forderung, welche die Beklagte jedoch ablehnte. Sie berief sich hingegen darauf, dass der Sattel genau nach den Wünschen des Klägers angefertigt worden sei.
Da bot es sich an, Sattel und Pferd in einem Ortstermin zusammenzuführen und die Sache in Augenschein zu nehmen. Tatsächlich konnten die Beteiligten vor Ort feststellen, dass das Sattelblatt für die Stiefel des Klägers zu kurz war und dass es am Sattel Scheuerstellen gab.
Die Demonstration vor Ort und die Einvernahme von Zeugen hierzu waren offensichtlich so eindrucksvoll, dass die beklagte Firma den Anspruch anerkannte und entsprechend verurteilt wurde.
Der Rechtsfrieden in diesem Reiterfall ist somit wieder eingetreten, der Kläger hat sein Geld erhalten und kann sich anderenorts einen neuen Sattel bestellen, die Beklagte hat den Sattel zurückerhalten und kann das Material für neue Aufträge wiederverwenden. Die Zivilrichterin hat übrigens den Sattel nicht selbst hoch zu Ross ausprobieren müssen.
