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Rathaus: Richtig interpretiert

Dienstag, 15. August 2006, 16:14 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte heute über Probleme mit dem Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld für Ein-Euro-Jobber berichtet. Jetzt nimmt dazu die Nordhäuser Stadtverwaltung Stellung.

Im Artikel „Andere Interpretation“ wird der Stadtverwaltung Nordhausen unterstellt, „neue Gesetzlichkeiten bezüglich der Mehraufwandentschädigung (Ein-Euro-Jobs) erneut ein ‚wenig falsch verstanden’ zu haben.“ In einem Schreiben vom 4. August 2008 von der Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) unterschrieben von Frau Dorothea Paulick, wurde die Stadt Nordhausen über die Gesetzesänderung zum 1. August 2006 zur Regelung Urlaubsentgelt in AGH (=Arbeitsgelegenheiten = 1 Euro Job) mit Mehraufwand informiert.

Darin heißt es, dass ab dem Monat August 2006 weiterhin der Urlaub mit 2 Tagen monatlich für die Teilnehmer zu gewähren ist, eine Urlaubsvergütung (1 Euro pro Stunde) aber nicht mehr gezahlt wird. „Durch die Abrechnungsstelle werden ab sofort die Urlaubstage für die Teilnehmer monatlich berücksichtigt und von der Mehraufwandsentschädigung ab Monat August 2006 abgezogen“, heißt es in dem Schreiben.

Die zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadtverwaltung Nordhausen erhielt auf telefonische Nachfragen bei verschiedenen Sachbearbeitern der ARGE (Frau Sieber, Herr Hoche-Arbeiter, Frau Fischer) folgende gleich lautende Antwort:

„Ab August 2006 wird kein Urlaub für AGH mehr bezahlt, auch keine aufgesparten Urlaubstage von vergangenen Monaten. Begründet wurde dies u. a. damit, dass die ARGE hierbei in der Vergangenheit großzügig verfahren habe, Urlaub hätte eigentlich nicht bezahlt werden dürfen.“

Nicht nur aus diesem Grund ist die Stadtverwaltung bei der Umsetzung der Gesetzlichkeiten nicht „ihre eigenen Wege“ gegangen, wie die nnz-online behauptet, sondern auch der Lift e. V. verstand die Anweisung der ARGE so, dass kein Urlaub, auch kein alter Urlaub bezahlt wird. Auch dem Verein gab man darüber hinaus die gleichen mündlichen Erklärungen.
Autor: nnz

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