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Frage und Antwort

Dienstag, 08. August 2006, 08:41 Uhr
Nordhausen (nnz). Seit dem 1. August sind zahlreiche neue Regelungen in Kraft getreten, die sich auf die Empfänger von Arbeitslosengeld II zum Teil negativ auswirken. nnz-Leserin Karin Henning hat dazu eine Frage. Die nnz hat eine Antwort gefunden.


„Ich arbeite im so gennanten 1,50 €-Job für über 58-jährige. Diese Maßnahme geht drei Jahre und läuft über die ARGE und Lift. Gestern besuchten die Verantwortlichen von Lift alle 1 €-Jobber und teilen ihnen mit, dass es keinen bezahlten Urlaub mehr ab 1. August gibt. Bisher erarbeitete man sich pro Monat zwei Tage bezahlten Urlaub. Ich lese immer alle Artikel über Änderungen von Hartz IV, davon habe ich nichts gelesen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat man sich das einfallen lassen? Wir sind empört darüber.“

Soweit die Frage von Frau Henning. Die nnz fragte in der Geschäftsleitung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) nach und erhielt folgende Antwort:

„Mit in Kraft treten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.Juli 2006, veröffentlicht im BGBl. 2006 Teil 1 Nr. 36, ergibt sich eine Änderung zum Urlaubsentgelt in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Gemäß § 16 Abs. 3, Satz 2 des o. g. Gesetzes sind „die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz, mit Ausnahme der Regelung über das Urlaubsentgelt..." entsprechend anzuwenden. Das bedeutet, dass ab dem Monat August 2006 weiterhin der Urlaub mit 2 Tagen monatlich für die Teilnehmer zu gewähren ist, eine Urlaubsvergütung über die Mehraufwandentschädigung aber nicht mehr gezahlt wird.“
Autor: nnz

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