Richter Kropp: Drogen an Kinder?
Montag, 24. Juli 2006, 11:06 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Verfahren gegen Drogendealer sind selbst an Amtsgerichten keine Seltenheit mehr. Wenn jedoch über ein Verfahren vor Amtsrichter Christian Kropp berichtet wird, dann gibt es meist eine jähe Wendung.
Es wird hier immer doller mit diesen Worten konnte Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht die Sitzung gegen Manfred B. (18, Name geändert) schließen. Dem jungen Mann war Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt worden. B. soll am 17.11.2005 einem zwölfjährigen Jungen im Jugendclub in Kleinberndten 2, 5 Gramm Haschisch verkauft und übergeben haben. Bei einer Routinekontrolle der Polizei wurde der Junge mit den Betäubungsmitteln aufgegriffen und daraufhin der Jugendclub geschlossen.
Für B. war es nicht die erste Tat, schon im Juli 2005 hatte der Jugendrichter B. wegen gleicher Tat zu Arbeitsstunden nach Jugendrecht verurteilt.
Nunmehr bestritt aber Manfred B. vor Gericht die Tat, seine Eltern und sein Verteidiger setzten sich vehement für ihn ein. Er würde ständig kontrolliert und sei auch inzwischen wieder clean.
So kam es auf die Aussage des zwölfjährigen Jungen an, und dabei erlebten alle Verfahrensbeteiligten eine große Überraschung. Das selbstbewußt auftretend Kind gab an, vor der Polizei gelogen zu haben. Den Stoff habe er von anderen bekommen, die er aber dem Gericht nicht sagen würde. B. habe er als Täter benannt, da dieser schon wegen Drogengeschäften vorbestraft sei. Da käme es auf eine weitere Strafe nicht mehr an. Das Auftreten und die Aussage des Kindes überraschten nicht nur die Zuhörer im Sitzungssaal, es führte auch zu einem Freispruch des B. Denn eine Möglichkeit, die Aussage des Kindes zu überprüfen, gibt es nicht. Der Knabe ist zudem nicht strafmündig und kann wegen dieser falscher Verdächtigung nicht belangt werden.
Für alle im Saal 204 des Sondershäuser Amtsgerichtes Anwesende war es eine neue Erkenntnis, dass nun auch Zwölfjährige im Kyffhäuser leicht an Drogen kommen und vor Gericht sich so routiniert aufführen, wie man es nur von Profis erwartet. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnzEs wird hier immer doller mit diesen Worten konnte Jugendrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht die Sitzung gegen Manfred B. (18, Name geändert) schließen. Dem jungen Mann war Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt worden. B. soll am 17.11.2005 einem zwölfjährigen Jungen im Jugendclub in Kleinberndten 2, 5 Gramm Haschisch verkauft und übergeben haben. Bei einer Routinekontrolle der Polizei wurde der Junge mit den Betäubungsmitteln aufgegriffen und daraufhin der Jugendclub geschlossen.
Für B. war es nicht die erste Tat, schon im Juli 2005 hatte der Jugendrichter B. wegen gleicher Tat zu Arbeitsstunden nach Jugendrecht verurteilt.
Nunmehr bestritt aber Manfred B. vor Gericht die Tat, seine Eltern und sein Verteidiger setzten sich vehement für ihn ein. Er würde ständig kontrolliert und sei auch inzwischen wieder clean.
So kam es auf die Aussage des zwölfjährigen Jungen an, und dabei erlebten alle Verfahrensbeteiligten eine große Überraschung. Das selbstbewußt auftretend Kind gab an, vor der Polizei gelogen zu haben. Den Stoff habe er von anderen bekommen, die er aber dem Gericht nicht sagen würde. B. habe er als Täter benannt, da dieser schon wegen Drogengeschäften vorbestraft sei. Da käme es auf eine weitere Strafe nicht mehr an. Das Auftreten und die Aussage des Kindes überraschten nicht nur die Zuhörer im Sitzungssaal, es führte auch zu einem Freispruch des B. Denn eine Möglichkeit, die Aussage des Kindes zu überprüfen, gibt es nicht. Der Knabe ist zudem nicht strafmündig und kann wegen dieser falscher Verdächtigung nicht belangt werden.
Für alle im Saal 204 des Sondershäuser Amtsgerichtes Anwesende war es eine neue Erkenntnis, dass nun auch Zwölfjährige im Kyffhäuser leicht an Drogen kommen und vor Gericht sich so routiniert aufführen, wie man es nur von Profis erwartet. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
