Richter Kropp: Der Haufen von Frankenhausen
Montag, 17. Juli 2006, 13:52 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). In der Nähe von Frankenhausen befindet sich eine der imposantesten Anhebungen in Thüringen - der Kyffhäuser. Doch drei kleine Haufen in der Kurstadt haben jetzt zu einem interessanten Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Sondershausen geführt...
Andreas B. hatte 10 Tonnen Kies bei einer örtlichen Firma bestellt. Die Bedingung war jedoch, dass diese nicht mit einem LKW, sondern mit einem kleinen Lader gebracht wurden, damit das Grundstück mit schwerem Gerät nicht beschädigt würde. So geschah es auch, indem ein Angestellter der Firma, Matthias H. (55, Namen geändert), mehrmals mit dem Lader zum Grundstück des B. fuhr, denn maximal 2,8 Tonnen konnte der Lader auf einmal transportieren. Am Ende lagen dann drei Haufen auf dem Grundstück des B. Zu wenig sagte dieser, denn dreimal 2, 8 Tonnen sind nicht 10 Tonnen, ein Nachbar von ihm wollte auch nur 3 Fahrten gesehen haben. H. berief sich dagegen auf die Wiegescheine seiner Firma, die sogar 10, 2 Tonnen aufwiesen, er habe vier Fahrten durchgeführt, ein Hügel habe sich nur so gesenkt, dass der Eindruck entstünde, es lägen nur drei Haufen vor.
Das Amtsgericht Sondershausen hatte einen Strafbefehl gegen H. wegen Betruges erlassen, gegen den dieser sich mit einem Einspruch wehrte.Vor Gericht standen die Fronten fest: Dort B. und sein Nachbar, die von drei Fuhren damit zu wenig Kies ausgingen, da H. und sein Chef, die mehr als 10 Tonnen geliefert haben wollen. Ein Streit letztlich um 171 €, die B. der Firma noch nicht gezahlt hatte.
Der nach einem gerechten Ausgleich strebende Amtsrichter Christian Kropp schlug vor, die noch vorhandenen Kieshaufen erneut zu wiegen. Dazu gab es jedoch Widerstand, da B. ansonsten sich weigern würde, die Kiesmenge zurückzunehmen, da er bereits anderweitig 10 Tonnen geordert hatte. In diesem Fall hätte die Firma Schwierigkeiten, ihren zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen. In Betracht kam dann nur noch das Wiegen des Kieses durch eine dritte Firma. Die hierbei zu erwartende Kosten würden jedoch den Schaden bei weitem übersteigen.
So wurde auf Vorschlag des Gerichtes das Verfahren gegen den nicht vorbestraften H. eingestellt, angesichts der zerstrittenen Fronten und schwierigen Beweislage vielleicht eine weise Entscheidung.
Autor: nnzAndreas B. hatte 10 Tonnen Kies bei einer örtlichen Firma bestellt. Die Bedingung war jedoch, dass diese nicht mit einem LKW, sondern mit einem kleinen Lader gebracht wurden, damit das Grundstück mit schwerem Gerät nicht beschädigt würde. So geschah es auch, indem ein Angestellter der Firma, Matthias H. (55, Namen geändert), mehrmals mit dem Lader zum Grundstück des B. fuhr, denn maximal 2,8 Tonnen konnte der Lader auf einmal transportieren. Am Ende lagen dann drei Haufen auf dem Grundstück des B. Zu wenig sagte dieser, denn dreimal 2, 8 Tonnen sind nicht 10 Tonnen, ein Nachbar von ihm wollte auch nur 3 Fahrten gesehen haben. H. berief sich dagegen auf die Wiegescheine seiner Firma, die sogar 10, 2 Tonnen aufwiesen, er habe vier Fahrten durchgeführt, ein Hügel habe sich nur so gesenkt, dass der Eindruck entstünde, es lägen nur drei Haufen vor.
Das Amtsgericht Sondershausen hatte einen Strafbefehl gegen H. wegen Betruges erlassen, gegen den dieser sich mit einem Einspruch wehrte.Vor Gericht standen die Fronten fest: Dort B. und sein Nachbar, die von drei Fuhren damit zu wenig Kies ausgingen, da H. und sein Chef, die mehr als 10 Tonnen geliefert haben wollen. Ein Streit letztlich um 171 €, die B. der Firma noch nicht gezahlt hatte.
Der nach einem gerechten Ausgleich strebende Amtsrichter Christian Kropp schlug vor, die noch vorhandenen Kieshaufen erneut zu wiegen. Dazu gab es jedoch Widerstand, da B. ansonsten sich weigern würde, die Kiesmenge zurückzunehmen, da er bereits anderweitig 10 Tonnen geordert hatte. In diesem Fall hätte die Firma Schwierigkeiten, ihren zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen. In Betracht kam dann nur noch das Wiegen des Kieses durch eine dritte Firma. Die hierbei zu erwartende Kosten würden jedoch den Schaden bei weitem übersteigen.
So wurde auf Vorschlag des Gerichtes das Verfahren gegen den nicht vorbestraften H. eingestellt, angesichts der zerstrittenen Fronten und schwierigen Beweislage vielleicht eine weise Entscheidung.
