Merkwürdiges Versprechen
Freitag, 14. Juli 2006, 15:14 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Mühlhäuser Kriminalpolizei konnte bereits in der vergangenen Woche in der Wohnung eines 18-Jährigen im Unstrut-Hainich-Kreis ein umfangreiches Drogenlager ausheben. Bei dann durchgeführten Vernehmung kam es zu einem merkwürdigen Freundschaftsdienst.
Gestern kam mutmaßliche Drogendealer dann pünktlich zu seiner Vorladung. Zum Erstaunen der Kripo hatte der 18-Jährige einen Freund im Schlepptau. Dieser nahm zunächst die Tat auf sich und legte ein Geständnis ab. Der eigentliche Tatverdächtige hatte seinen Bekannten davon überzeugen können, mit einer geringen Strafe davonzukommen. Doch die Realität war eine andere.
Als die Ermittler den ebenfalls erst 18 Jährigen damit konfrontierten, wegen Handel mit Betäubungsmitteln dem Untersuchungsrichter vorgeführt zu werden, brach das Lügengebäude zusammen. Er gestand, die Tat auf sich genommen zu haben, um seinen vermeintlichen Freund vor der Haft zu bewahren.
Das gelang so nicht, der Beschuldigte hat mittlerweile Haftbefehl bekommen. Der gutgläubige Freund muss sich jetzt ebenfalls wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und versuchter Strafvereitelung verantworten. Ob der seinem "Kumpel" nochmals einen Gefallen tun wird, bleibt abzuwarten.
Autor: nnzGestern kam mutmaßliche Drogendealer dann pünktlich zu seiner Vorladung. Zum Erstaunen der Kripo hatte der 18-Jährige einen Freund im Schlepptau. Dieser nahm zunächst die Tat auf sich und legte ein Geständnis ab. Der eigentliche Tatverdächtige hatte seinen Bekannten davon überzeugen können, mit einer geringen Strafe davonzukommen. Doch die Realität war eine andere.
Als die Ermittler den ebenfalls erst 18 Jährigen damit konfrontierten, wegen Handel mit Betäubungsmitteln dem Untersuchungsrichter vorgeführt zu werden, brach das Lügengebäude zusammen. Er gestand, die Tat auf sich genommen zu haben, um seinen vermeintlichen Freund vor der Haft zu bewahren.
Das gelang so nicht, der Beschuldigte hat mittlerweile Haftbefehl bekommen. Der gutgläubige Freund muss sich jetzt ebenfalls wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und versuchter Strafvereitelung verantworten. Ob der seinem "Kumpel" nochmals einen Gefallen tun wird, bleibt abzuwarten.
