Zuzahlungsfrei
Mittwoch, 05. Juli 2006, 11:42 Uhr
Nordhausen (nnz). Ab dem 01. Juli müssen nicht mehr für alle Medikamente Zuzahlungen geleistet werden. Welche Produkte betrifft das? Wie viele sind von der Zahlung befreit. Antworten auf diese und andere Fragen zu zuzahlungsfreien Arzneimitteln finden Sie hier.
1. Gibt es rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Zuzahlung?
Ja. Mit dem Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde festgelegt, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit sein können. Seit dem 01.07.2006 ist diese Regelung in Kraft.
2. Welche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei?
Die meisten rezeptpflichtigen Arzneimittel sind so genannten Festbetragsgruppen zugeordnet, das sind Gruppen von Arzneimitteln mit vergleichbaren Wirkungen. Es gibt insgesamt etwa 350 solcher Festbetragsgruppen. Für 79 davon gilt, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von Zuzahlungen befreit sind. Nämlich dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt (berechnet auf der Basis des Apothekeneinkaufspreises).
3. Wie viele Präparate sind seit dem 01. Juli zuzahlungsfrei?
Zunächst sind es mehr als zweitausendeinhundert Präparate, die seit dem 01. Juli 2006 von der Zuzahlung befreit sind. Die Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente wird laufend aktualisiert anhand der Preise, die die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage neu festlegen können.
4. Wo bekomme ich als Patient eine Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel?
Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände und auch die Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine aktuelle Liste erstellt. Diese wird alle zwei Wochen aktualisieret. Links zur Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln finden sich auf dem Bürgerportal des Bundesministeriums für Gesundheit www.die-gesundheitsreform.de.
5. Für welche Krankheiten gibt es zuzahlungsfreie Arzneimittel auf der Liste?
Die Arzneimittelgruppen, aus denen es seit dem 1. Juli zuzahlungsfreie Medikamente gibt, umfassen ein breites Behandlungsspektrum. Zum Beispiel sind auch so genannte Betablocker in Kombination mit entwässernden Mitteln dabei, die zur Behandlung des Bluthochdrucks eingesetzt werden. Wenn Sie wegen Bluthochdruck behandelt werden und zu den Patienten gehören, für die die Ärztin oder der Arzt Atenolol+Chlortalidon oder Bisoprolol+HCT als die medizinisch geeignete Therapie verordnet hat, können Sie jetzt auf ein zuzahlungsfreies Medikament zurückgreifen.
6. Kann ich meinen Arzt fragen, ob er mir ein zuzahlungsfreies Arzneimittel verschreiben kann?
Ja, natürlich. Die Information über zuzahlungsfreie Arzneimittel findet Ihr Arzt entweder in seiner Praxissoftware oder er kann auf der aktuellen Liste nachsehen. Wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ist es das Einfachste, wenn Ihr Arzt Ihnen an Stelle eines konkreten Markenarzneimittels einen Wirkstoff verschreibt. Dann kann der Apotheker ein preisgünstiges Medikament aussuchen, für das Sie nicht zuzahlen müssen.
7. Weiß der Apotheker Bescheid, welche Arzneimittel zuzahlungsfrei sind?
Ja. Der Apotheker hat die Information über zuzahlungsfreie Arzneimittel in seiner Software integriert. Diese Informationen werden alle 14 Tage automatisch aktualisiert, so dass Sie in der Apotheke immer eine aktuelle Auskunft erhalten.
8. Wie oft ändert sich die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel?
Da die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage ihre Preise neu festlegen können, wird auch die Liste 14-tägig aktualisiert.
9. Können also weitere zuzahlungsfreie Arzneimittel hinzukommen?
Ja. Die Arzneimittelhersteller haben alle 14 Tage die Möglichkeit, die Preise für ihre Arzneimittel so zu senken, dass sie zuzahlungsfrei werden.
10. Und wird es in Zukunft auch andere Arzneimittelgruppen geben, in denen preisgünstige Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich sind?
Das ist möglich. Die Entscheidung liegt bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Sie hängt davon ab, ob mit der Zuzahlungsbefreiung Einsparungen erzielt werden können. Entscheidend ist also, wie stark die jetzt eingeführte neue Regelung vonden Patientinnen und Patienten und von den Ärztinnen und Ärzten angenommen wird. Wenn sehr viele preisgünstige, zuzahlungsfreie Arzneimittel verordnet werden, können sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen sparen. Dann hat sich die neue Regelung bewährt und kann gegebenenfalls auf weitere Festbetragsgruppen ausgedehnt werden.
Autor: nnz1. Gibt es rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Zuzahlung?
Ja. Mit dem Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde festgelegt, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von der Zuzahlung befreit sein können. Seit dem 01.07.2006 ist diese Regelung in Kraft.
2. Welche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei?
Die meisten rezeptpflichtigen Arzneimittel sind so genannten Festbetragsgruppen zugeordnet, das sind Gruppen von Arzneimitteln mit vergleichbaren Wirkungen. Es gibt insgesamt etwa 350 solcher Festbetragsgruppen. Für 79 davon gilt, dass besonders preisgünstige Arzneimittel von Zuzahlungen befreit sind. Nämlich dann, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt (berechnet auf der Basis des Apothekeneinkaufspreises).
3. Wie viele Präparate sind seit dem 01. Juli zuzahlungsfrei?
Zunächst sind es mehr als zweitausendeinhundert Präparate, die seit dem 01. Juli 2006 von der Zuzahlung befreit sind. Die Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente wird laufend aktualisiert anhand der Preise, die die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage neu festlegen können.
4. Wo bekomme ich als Patient eine Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel?
Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände und auch die Spitzenverbände der Krankenkassen haben eine aktuelle Liste erstellt. Diese wird alle zwei Wochen aktualisieret. Links zur Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln finden sich auf dem Bürgerportal des Bundesministeriums für Gesundheit www.die-gesundheitsreform.de.
5. Für welche Krankheiten gibt es zuzahlungsfreie Arzneimittel auf der Liste?
Die Arzneimittelgruppen, aus denen es seit dem 1. Juli zuzahlungsfreie Medikamente gibt, umfassen ein breites Behandlungsspektrum. Zum Beispiel sind auch so genannte Betablocker in Kombination mit entwässernden Mitteln dabei, die zur Behandlung des Bluthochdrucks eingesetzt werden. Wenn Sie wegen Bluthochdruck behandelt werden und zu den Patienten gehören, für die die Ärztin oder der Arzt Atenolol+Chlortalidon oder Bisoprolol+HCT als die medizinisch geeignete Therapie verordnet hat, können Sie jetzt auf ein zuzahlungsfreies Medikament zurückgreifen.
6. Kann ich meinen Arzt fragen, ob er mir ein zuzahlungsfreies Arzneimittel verschreiben kann?
Ja, natürlich. Die Information über zuzahlungsfreie Arzneimittel findet Ihr Arzt entweder in seiner Praxissoftware oder er kann auf der aktuellen Liste nachsehen. Wenn keine medizinischen Gründe dagegen sprechen, ist es das Einfachste, wenn Ihr Arzt Ihnen an Stelle eines konkreten Markenarzneimittels einen Wirkstoff verschreibt. Dann kann der Apotheker ein preisgünstiges Medikament aussuchen, für das Sie nicht zuzahlen müssen.
7. Weiß der Apotheker Bescheid, welche Arzneimittel zuzahlungsfrei sind?
Ja. Der Apotheker hat die Information über zuzahlungsfreie Arzneimittel in seiner Software integriert. Diese Informationen werden alle 14 Tage automatisch aktualisiert, so dass Sie in der Apotheke immer eine aktuelle Auskunft erhalten.
8. Wie oft ändert sich die Liste der zuzahlungsfreien Arzneimittel?
Da die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage ihre Preise neu festlegen können, wird auch die Liste 14-tägig aktualisiert.
9. Können also weitere zuzahlungsfreie Arzneimittel hinzukommen?
Ja. Die Arzneimittelhersteller haben alle 14 Tage die Möglichkeit, die Preise für ihre Arzneimittel so zu senken, dass sie zuzahlungsfrei werden.
10. Und wird es in Zukunft auch andere Arzneimittelgruppen geben, in denen preisgünstige Arzneimittel zuzahlungsfrei erhältlich sind?
Das ist möglich. Die Entscheidung liegt bei den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Sie hängt davon ab, ob mit der Zuzahlungsbefreiung Einsparungen erzielt werden können. Entscheidend ist also, wie stark die jetzt eingeführte neue Regelung vonden Patientinnen und Patienten und von den Ärztinnen und Ärzten angenommen wird. Wenn sehr viele preisgünstige, zuzahlungsfreie Arzneimittel verordnet werden, können sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen sparen. Dann hat sich die neue Regelung bewährt und kann gegebenenfalls auf weitere Festbetragsgruppen ausgedehnt werden.
