Versicherungsschutz dringend notwendig
Dienstag, 04. Juli 2006, 12:30 Uhr
Nordhausen (nnz). Welche Versicherungen sind notwendig und welche Beiträge kann man sich (er-)sparen? Nach Beendigung der Schule stellen sich viele Auszubildende, Berufsanfänger und Studenten die Frage nach dem "richtigen"
Versicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale kann Antwort geben.
Die wichtigsten Versicherungen für junge Arbeitnehmer sind die Kranken-, die
Privathaftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Krankenversicherung ist in der Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die allgemeinen Beitragssätze liegen in Thüringen zwischen 11,8 und 14,5 % (Stand Juni 2006). Durch die Wahl einer Kasse mit einem geringeren Beitragssatz kann also bis zu 1,7% des Bruttoeinkommens - und das sind bei 800,00 EUR bereits 13,60 EUR also über 150,00 EUR im Jahr - gespart werden.
Unverzichtbar ist in jedem Fall die Privathaftpflichtversicherung. Häufig sind Studenten und Auszubildende noch über einen eventuell bei den Eltern vorhandenen Vertrag mitversichert. Auszubildende und Studenten sollten jedoch immer bei ihren Eltern nachfragen, ob ein solcher Vertrag über eine Privathaftpflichtversicherung besteht. In jedem Fall ist aber nach Abschluss der Lehre oder Studium für Berufsanfänger ein eigener Vertrag erforderlich.
Besonders wichtig gerade für Berufsanfänger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch junge Menschen können ganz plötzlich von Leukämie, Multiple Sklerose oder anderen Krankheiten betroffen und dadurch nicht mehr arbeitsfähig sein. Sie haben weder ein ausreichendes Vermögen noch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, um dann ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Einkommen sichern. Sollte der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt der Versicherer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Empfohlen wird der Abschluss entwederals Einzelversicherung oder aber in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Die billigere Unfallversicherung stellt hier keinen ausreichenden Ersatz dar, da diese den Fall einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit überhaupt nicht absichert!
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. berät Sie zu all diesen Fragen aber auch zu anderen Versicherungen, zur Altersvorsorge (z.B. Riesterrente). Der nächste Beratungstermin in der Nordhäuser Beratungsstelle, August-Bebel-Platz 6 ist der 19.07.06.Zu dieser Beratung ist eine Terminvereinbarung über die Tel.-Nr. 0361/555140 oder 03631/982219 erforderlich.
Autor: nnzVersicherungsschutz. Die Verbraucherzentrale kann Antwort geben.
Die wichtigsten Versicherungen für junge Arbeitnehmer sind die Kranken-, die
Privathaftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Krankenversicherung ist in der Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die allgemeinen Beitragssätze liegen in Thüringen zwischen 11,8 und 14,5 % (Stand Juni 2006). Durch die Wahl einer Kasse mit einem geringeren Beitragssatz kann also bis zu 1,7% des Bruttoeinkommens - und das sind bei 800,00 EUR bereits 13,60 EUR also über 150,00 EUR im Jahr - gespart werden.
Unverzichtbar ist in jedem Fall die Privathaftpflichtversicherung. Häufig sind Studenten und Auszubildende noch über einen eventuell bei den Eltern vorhandenen Vertrag mitversichert. Auszubildende und Studenten sollten jedoch immer bei ihren Eltern nachfragen, ob ein solcher Vertrag über eine Privathaftpflichtversicherung besteht. In jedem Fall ist aber nach Abschluss der Lehre oder Studium für Berufsanfänger ein eigener Vertrag erforderlich.
Besonders wichtig gerade für Berufsanfänger ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch junge Menschen können ganz plötzlich von Leukämie, Multiple Sklerose oder anderen Krankheiten betroffen und dadurch nicht mehr arbeitsfähig sein. Sie haben weder ein ausreichendes Vermögen noch Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente vom Staat, um dann ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Hier kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung das Einkommen sichern. Sollte der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben können, zahlt der Versicherer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Empfohlen wird der Abschluss entwederals Einzelversicherung oder aber in Kombination mit einer Risiko-Lebensversicherung. Die billigere Unfallversicherung stellt hier keinen ausreichenden Ersatz dar, da diese den Fall einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit überhaupt nicht absichert!
Die Verbraucher-Zentrale Thüringen e.V. berät Sie zu all diesen Fragen aber auch zu anderen Versicherungen, zur Altersvorsorge (z.B. Riesterrente). Der nächste Beratungstermin in der Nordhäuser Beratungsstelle, August-Bebel-Platz 6 ist der 19.07.06.Zu dieser Beratung ist eine Terminvereinbarung über die Tel.-Nr. 0361/555140 oder 03631/982219 erforderlich.
