Eigentumsdelikte als Spitzenreiter
Dienstag, 04. Juli 2006, 10:47 Uhr
Nordhausen (nnz). Der Straßenverkehr stand bisher an der Spitze der verurteilten Straftaten. Vergangenes Jahr war es erstmals anders, Vermögens- und Eigentumsdelikte sind Spitzenreiter der Statistik. Mehr zur Arbeit der Thüringer Gerichte lesen Sie hier.
An den Thüringer Gerichten wurden im Jahr 2005 Strafverfahren gegen 33 727 Personen mit einem Urteil abgeschlossen, 25 868 von ihnen wurden rechtskräftig verurteilt. Das waren 1 340 Abgeurteilte und 926 Verurteilte weniger als im Jahr 2004. An der Spitze der Verurteiltenzahlen standen erstmals seit Einführung dieser Statistik in Thüringen nicht mehr die Straftaten im Straßenverkehr, sondern die so genannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte. Erneut war jeder fünfte Verurteilte noch keine 21 Jahre alt. Der Anteil der verurteilten Frauen stieg auf 16,3 Prozent. Unter den Verurteilten waren 1 610 Ausländer und Staatenlose.
Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2005 wurden an den Gerichten des Freistaates 33 727 Personen abgeurteilt, darunter 25 868 rechtskräftig verurteilt. In weiteren 941 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 6 902 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen und in 16 Fällen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik verringerte sich innerhalb eines Jahres die Zahl der Abgeurteilten um 1 340 Personen und die der Verurteilten um 926 Personen. Die Zahl der Personen, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, fiel um 249 und die der freigesprochenen um 166 geringer aus als im Jahr 2004.
Der Anteil der Verurteilten an den Abgeurteilten (Verurteilungsquote) erhöhte sich geringfügig von 76,4 Prozent im Jahr 2004 auf 76,7 Prozent im vergangenen Jahr.
Vorstrafen
Die Zahl der zuvor bereits zumindest einmal Verurteilten ist um 800 auf 11 017 Vorbestrafte gesunken. Der Anteil der Vorbestraften an den Verurteilten verringerte sich von 44,1 Prozent im Jahr 2004 auf 42,4 Prozent im vergangenen Jahr.
Gründe für die Verurteilung
Die meisten Verurteilten (21 597 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch und 4 271 Personen gegen andere Gesetze verstoßen. An der Spitze der Verurteiltenzahlen standen erstmals seit Einführung dieser Statistik in Thüringen nicht mehr die Straftaten im Straßenverkehr, sondern die so genannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte (insbesondere Betrug und Erschleichung von Leistungen) mit einem Anteil von 24,3 Prozent.
Bei einem deutlichen Rückgang der Straßenverkehrsdelikte um 595 auf 5 909 verurteilte Personen verringerte sich ihr Anteil auf 22,8 Prozent. Unter ihnen waren 3 410 Personen (58 Prozent), die unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel standen.
Bei den Eigentumsdelikten ging die Zahl der wegen Diebstahl und Unterschlagungen Verurteilten weiter deutlich um 263 auf 5 036 Personen zurück und die Zahl der wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte (vor allem wegen Betrug und Erschleichen von Leistungen) Verurteilten verringerte sich innerhalb eines Jahres um 34 auf 6 287 Personen.
Außerdem sank die Verurteiltenzahl vor allem bei den Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz um 170 auf 566 und gegen das Asylverfahrensgesetz um 159 auf 197 Personen.
Dagegen stieg im vergangenen Jahr die Zahl der Verurteilten vor allem bei den Betäubungsmitteldelikten um 166 auf 1 687 Personen, den Körperverletzungsdelikten um 104 auf 2 644 Personen, den Sachbeschädigungen um 80 auf 595 Personen, den Beleidigungen um 52 auf 571 Personen und den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 46 auf 269 Personen.
Alter, Geschlecht und Nationalität
Die Zahl der jungen Verurteilten ist insgesamt weiter gesunken. Dabei stand einer Zunahme der Zahl der verurteilten Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren um 96 auf 1 663 eine um 203 auf 3 420 Personen verringerte Zahl der verurteilten Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren gegenüber. Jeder fünfte Verurteilte war im Jahr 2005 noch keine 21 Jahre alt.
Die Verurteilten waren auch im Jahr 2005 überwiegend männlich, wobei deren Zahl gegenüber 2004 um 926 auf 21 656 Personen und die Zahl der weiblichen Verurteilten um 84 auf 4 212 Personen abgenommen hat.Der Anteil der weiblichen Verurteilten an den Verurteilten erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 16,3 Prozent. Er ist beim 'Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot' (51 Prozent), falschen uneidlichen Aussagen und Meineid (30 Prozent), Betrugs- und Untreuedelikten (28 Prozent) sowie Diebstahl (24 Prozent) am höchsten.
Unter den Verurteilten waren im vergangenen Jahr 1 610 Ausländer und Staatenlose, 382 weniger als im Jahr 2004. Ihr Anteil sank von 7,4 auf 6,2 Prozent. Ein Vergleich mit dem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung wäre irreführend, da auch straffällig gewordene ausländische Touristen und illegal in Deutschland lebende Personen bei einer Verurteilung in der Statistik enthalten sind.
Die verurteilten Ausländer standen vor allem wegen Diebstahlsdelikten (32 Prozent der verurteilten Ausländer), wegen Verstößen gegen das Asylverfahrensgesetz bzw. das Ausländergesetz (21 Prozent) und wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte (13 Prozent) vor Gericht.
Abgeurteilte: Erfasst werden Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, bei denen andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden.
Verurteilte: Erfasst werden Straffällige, gegen die ein rechtskräftiges Urteil nach allgemeinem Strafrecht (Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) oder Jugendstrafrecht (Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln) ergangen ist. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter, war.
Autor: nnzAn den Thüringer Gerichten wurden im Jahr 2005 Strafverfahren gegen 33 727 Personen mit einem Urteil abgeschlossen, 25 868 von ihnen wurden rechtskräftig verurteilt. Das waren 1 340 Abgeurteilte und 926 Verurteilte weniger als im Jahr 2004. An der Spitze der Verurteiltenzahlen standen erstmals seit Einführung dieser Statistik in Thüringen nicht mehr die Straftaten im Straßenverkehr, sondern die so genannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte. Erneut war jeder fünfte Verurteilte noch keine 21 Jahre alt. Der Anteil der verurteilten Frauen stieg auf 16,3 Prozent. Unter den Verurteilten waren 1 610 Ausländer und Staatenlose.
Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2005 wurden an den Gerichten des Freistaates 33 727 Personen abgeurteilt, darunter 25 868 rechtskräftig verurteilt. In weiteren 941 Fällen entschieden die Gerichte auf Freispruch, in 6 902 Fällen wurde das Verfahren eingestellt und von einer Strafe abgesehen und in 16 Fällen wurde eine Maßregel ausgesprochen.
Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik verringerte sich innerhalb eines Jahres die Zahl der Abgeurteilten um 1 340 Personen und die der Verurteilten um 926 Personen. Die Zahl der Personen, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, fiel um 249 und die der freigesprochenen um 166 geringer aus als im Jahr 2004.
Der Anteil der Verurteilten an den Abgeurteilten (Verurteilungsquote) erhöhte sich geringfügig von 76,4 Prozent im Jahr 2004 auf 76,7 Prozent im vergangenen Jahr.
Vorstrafen
Die Zahl der zuvor bereits zumindest einmal Verurteilten ist um 800 auf 11 017 Vorbestrafte gesunken. Der Anteil der Vorbestraften an den Verurteilten verringerte sich von 44,1 Prozent im Jahr 2004 auf 42,4 Prozent im vergangenen Jahr.
Gründe für die Verurteilung
Die meisten Verurteilten (21 597 Personen) hatten gegen das Strafgesetzbuch und 4 271 Personen gegen andere Gesetze verstoßen. An der Spitze der Verurteiltenzahlen standen erstmals seit Einführung dieser Statistik in Thüringen nicht mehr die Straftaten im Straßenverkehr, sondern die so genannten anderen Vermögens- und Eigentumsdelikte (insbesondere Betrug und Erschleichung von Leistungen) mit einem Anteil von 24,3 Prozent.
Bei einem deutlichen Rückgang der Straßenverkehrsdelikte um 595 auf 5 909 verurteilte Personen verringerte sich ihr Anteil auf 22,8 Prozent. Unter ihnen waren 3 410 Personen (58 Prozent), die unter Einfluss von Alkohol oder einem anderen berauschenden Mittel standen.
Bei den Eigentumsdelikten ging die Zahl der wegen Diebstahl und Unterschlagungen Verurteilten weiter deutlich um 263 auf 5 036 Personen zurück und die Zahl der wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte (vor allem wegen Betrug und Erschleichen von Leistungen) Verurteilten verringerte sich innerhalb eines Jahres um 34 auf 6 287 Personen.
Außerdem sank die Verurteiltenzahl vor allem bei den Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz um 170 auf 566 und gegen das Asylverfahrensgesetz um 159 auf 197 Personen.
Dagegen stieg im vergangenen Jahr die Zahl der Verurteilten vor allem bei den Betäubungsmitteldelikten um 166 auf 1 687 Personen, den Körperverletzungsdelikten um 104 auf 2 644 Personen, den Sachbeschädigungen um 80 auf 595 Personen, den Beleidigungen um 52 auf 571 Personen und den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um 46 auf 269 Personen.
Alter, Geschlecht und Nationalität
Die Zahl der jungen Verurteilten ist insgesamt weiter gesunken. Dabei stand einer Zunahme der Zahl der verurteilten Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren um 96 auf 1 663 eine um 203 auf 3 420 Personen verringerte Zahl der verurteilten Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren gegenüber. Jeder fünfte Verurteilte war im Jahr 2005 noch keine 21 Jahre alt.
Die Verurteilten waren auch im Jahr 2005 überwiegend männlich, wobei deren Zahl gegenüber 2004 um 926 auf 21 656 Personen und die Zahl der weiblichen Verurteilten um 84 auf 4 212 Personen abgenommen hat.Der Anteil der weiblichen Verurteilten an den Verurteilten erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 16,3 Prozent. Er ist beim 'Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot' (51 Prozent), falschen uneidlichen Aussagen und Meineid (30 Prozent), Betrugs- und Untreuedelikten (28 Prozent) sowie Diebstahl (24 Prozent) am höchsten.
Unter den Verurteilten waren im vergangenen Jahr 1 610 Ausländer und Staatenlose, 382 weniger als im Jahr 2004. Ihr Anteil sank von 7,4 auf 6,2 Prozent. Ein Vergleich mit dem Ausländeranteil an der Wohnbevölkerung wäre irreführend, da auch straffällig gewordene ausländische Touristen und illegal in Deutschland lebende Personen bei einer Verurteilung in der Statistik enthalten sind.
Die verurteilten Ausländer standen vor allem wegen Diebstahlsdelikten (32 Prozent der verurteilten Ausländer), wegen Verstößen gegen das Asylverfahrensgesetz bzw. das Ausländergesetz (21 Prozent) und wegen anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte (13 Prozent) vor Gericht.
Abgeurteilte: Erfasst werden Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, bei denen andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden.
Verurteilte: Erfasst werden Straffällige, gegen die ein rechtskräftiges Urteil nach allgemeinem Strafrecht (Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe (auch durch einen rechtskräftigen Strafbefehl) oder Jugendstrafrecht (Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregeln) ergangen ist. Verurteilt werden kann nur eine Person, die zum Zeitpunkt der Tat strafmündig, d.h. 14 Jahre oder älter, war.
