Richter Kropp: Krieg auf den Straßen!
Montag, 03. Juli 2006, 14:44 Uhr
Sondershausen (nnz). Es herrscht teilweise regelrechter Krieg auf den Straßen. Dort wird an gefährlichen Stellen gerast und gedrängelt. Der Wert eines Menschenlebens scheint angesichts der Freude am Rasen gering zu sein. Ein ganz besonderer Fall ist der 18jährige Maik D. Überholverbote interessieren ihn nicht. Das hatte jetzt Folgen.
Die Krone des Ganzen setzte jetzt Maik D. (18, Name geändert) aus dem Kyffhäuserkreis auf. Am 31.08.2005 fuhr er mit seinem Opel Corsa die Bundesstraße von Langensalza in Richtung Sondershausen. Im Bereich Merxleben/Kirchheiligen überholte er zwei Wagen, die ihn durch ein Blinkzeichen auf das Überholverbot und die nicht einsehbare Stelle aufmerksam machten. Grund genug für Maik D. den Wagen abrupt zu bremsen, so dass der nachfolgende Verkehr ihm beinahe aufgefahren wäre, und die Fahrer wüst zu beschimpfen. Als die Kolonne sich wieder in Bewegung setzte, wendete Maik D. im Bereich Schlotheim, damit er in Richtung Allmenhausen sich wieder hinter den Fahrern befand. Erneut überholte er lebensgefährdend und bremste den ersten Wagen, auf dem er es offensichtlich persönlich abgesehen hatte, auf offener Straße aus.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte zunächst Anklage wegen Nötigung im Straßenverkehr in zwei Fällen erhoben, doch die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen wurde für den jungen Mann zum Waterloo. Es sind Ausdrücke wie in einer Kriegsberichterstattung, die ich hier von den Zeugen höre, so Amtsrichter Christian Kropp, der mit Maik D. keine Gnade erkannte. Statt der beantragten 3 Monate Fahrverbote, wurde dem Angeklagten noch in der Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von 18 Monaten verhängt. Dagegen war die Geldstrafe von 1000 € für den nicht vorbestraften Rambo aus dem Kyffhäuserkreis eher gering. Eine solche Fahrt war sowohl für den Staatsanwalt als auch den Richter in ihrer Justizkarriere einmalig. Beide wie auch die Zeugen waren über die Abgebrühtheit des Angeklagten fassungslos.
Auf Maik D. kommen harte Zeiten zu: Die Fahrerlaubnis muß er noch einmal machen und seine Ausbildungsstelle ist er jetzt auch los. Da haben Sie eben Pech gehabt, lautete der letzte Satz der Urteilsbegründung des Richters. Das Landgericht Mühlhausen hat das Sondershäuser Urteil jetzt wie aus Justizkreisen zu hören ist bestätigt.
Autor: nnzDie Krone des Ganzen setzte jetzt Maik D. (18, Name geändert) aus dem Kyffhäuserkreis auf. Am 31.08.2005 fuhr er mit seinem Opel Corsa die Bundesstraße von Langensalza in Richtung Sondershausen. Im Bereich Merxleben/Kirchheiligen überholte er zwei Wagen, die ihn durch ein Blinkzeichen auf das Überholverbot und die nicht einsehbare Stelle aufmerksam machten. Grund genug für Maik D. den Wagen abrupt zu bremsen, so dass der nachfolgende Verkehr ihm beinahe aufgefahren wäre, und die Fahrer wüst zu beschimpfen. Als die Kolonne sich wieder in Bewegung setzte, wendete Maik D. im Bereich Schlotheim, damit er in Richtung Allmenhausen sich wieder hinter den Fahrern befand. Erneut überholte er lebensgefährdend und bremste den ersten Wagen, auf dem er es offensichtlich persönlich abgesehen hatte, auf offener Straße aus.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte zunächst Anklage wegen Nötigung im Straßenverkehr in zwei Fällen erhoben, doch die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen wurde für den jungen Mann zum Waterloo. Es sind Ausdrücke wie in einer Kriegsberichterstattung, die ich hier von den Zeugen höre, so Amtsrichter Christian Kropp, der mit Maik D. keine Gnade erkannte. Statt der beantragten 3 Monate Fahrverbote, wurde dem Angeklagten noch in der Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von 18 Monaten verhängt. Dagegen war die Geldstrafe von 1000 € für den nicht vorbestraften Rambo aus dem Kyffhäuserkreis eher gering. Eine solche Fahrt war sowohl für den Staatsanwalt als auch den Richter in ihrer Justizkarriere einmalig. Beide wie auch die Zeugen waren über die Abgebrühtheit des Angeklagten fassungslos.
Auf Maik D. kommen harte Zeiten zu: Die Fahrerlaubnis muß er noch einmal machen und seine Ausbildungsstelle ist er jetzt auch los. Da haben Sie eben Pech gehabt, lautete der letzte Satz der Urteilsbegründung des Richters. Das Landgericht Mühlhausen hat das Sondershäuser Urteil jetzt wie aus Justizkreisen zu hören ist bestätigt.
