Geld soll in die Schulen fließen
Mittwoch, 12. Dezember 2001, 12:54 Uhr
Nordhausen (nnz). Jetzt gibt es nichts mehr zu überlegen, meinte Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) in Richtung Kreisverwaltung. Hintergrund ist das gestrige Urteil zur Kreisumlage.
Für das kommende Jahr erwartet das Nordhäuser Stadtoberhaupt eine gewisse Entspannung des Haushaltes. 4,2 Millionen Mark könnten auf der Einnahmeseite verbucht werden. Das Geld solle dahin fließen, wo es in den Jahren 1994 und 1995 vorenthalten wurde, in die Sanierung und bessere Ausstattung der Grund- und Regelschulen. Zwar rechne auch die Stadt Nordhausen mit einer langen Prozedur der Überweisung, aber eine Heilung der falschen Veröffentlichung, wie sie der Landkreis sieht, sei hier fehl am Platze, meinte Rechtsamtsleiter Gerald Riebel. Hier gehe es schließlich nicht um eine Gebührensatzung, sondern um eine zeitlich begrenzte Haushaltssatzung. Sollte eine neue Haushaltssatzung für die beiden Jahre in Kraft gesetzt werden, dann müsse sie ja auch neu beschlossen werden. Das wiederum müsste der Kreistag in der damaligen Besetzung vornehmen. Hier sei also seitens der Kreisverwaltung mehr Fantasie als Realitätssinn im Spiel.
Barbara Rinke hofft dennoch auf eine Einigung mit dem Landkreis. Das gelte auch für die restlichen Widersprüche gegenüber den Kreisumlagebescheiden der Jahre 1995 bis 2001. Eine Lösung sollte im Landkreis und nicht beim Landesverwaltungsamt oder vor Verwaltungsgerichten gefunden werden. Auch der gestern beschlossene Haushalt der Kreisverwaltung weise wieder Fehler auf, hier unter anderem im Bereich der Schulumlage. So seien die Kosten nicht auf die einzelnen Schulstandorte aufgeschlüsselt worden. Letztlich will die Stadt Nordhausen erreichen, dass die Kommunen des Landkreises nicht schlechter gestellt werden als die Kreisverwaltung.
Autor: nnzFür das kommende Jahr erwartet das Nordhäuser Stadtoberhaupt eine gewisse Entspannung des Haushaltes. 4,2 Millionen Mark könnten auf der Einnahmeseite verbucht werden. Das Geld solle dahin fließen, wo es in den Jahren 1994 und 1995 vorenthalten wurde, in die Sanierung und bessere Ausstattung der Grund- und Regelschulen. Zwar rechne auch die Stadt Nordhausen mit einer langen Prozedur der Überweisung, aber eine Heilung der falschen Veröffentlichung, wie sie der Landkreis sieht, sei hier fehl am Platze, meinte Rechtsamtsleiter Gerald Riebel. Hier gehe es schließlich nicht um eine Gebührensatzung, sondern um eine zeitlich begrenzte Haushaltssatzung. Sollte eine neue Haushaltssatzung für die beiden Jahre in Kraft gesetzt werden, dann müsse sie ja auch neu beschlossen werden. Das wiederum müsste der Kreistag in der damaligen Besetzung vornehmen. Hier sei also seitens der Kreisverwaltung mehr Fantasie als Realitätssinn im Spiel.
Barbara Rinke hofft dennoch auf eine Einigung mit dem Landkreis. Das gelte auch für die restlichen Widersprüche gegenüber den Kreisumlagebescheiden der Jahre 1995 bis 2001. Eine Lösung sollte im Landkreis und nicht beim Landesverwaltungsamt oder vor Verwaltungsgerichten gefunden werden. Auch der gestern beschlossene Haushalt der Kreisverwaltung weise wieder Fehler auf, hier unter anderem im Bereich der Schulumlage. So seien die Kosten nicht auf die einzelnen Schulstandorte aufgeschlüsselt worden. Letztlich will die Stadt Nordhausen erreichen, dass die Kommunen des Landkreises nicht schlechter gestellt werden als die Kreisverwaltung.
