Besonderheiten erhalten
Freitag, 23. Juni 2006, 09:19 Uhr
Nordhausen (nnz). In Hessen gibt es Pläne zur Änderung des Sparkassengesetzes. Das stößt in Thüringen nicht gerade auf Wohlwollen, auch die Industrie- und Handelskammer kritisiert das Herangehen der Nachbarn.
Die Pläne der hessischen Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes gefährden aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt die wirtschaftsnahe Wirkung der Sparkassen in den Regionen. Für den Mittelstand und eine ortsnahe Kreditversorgung sind Sparkassen unverzichtbar, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Aufgrund ihrer zweckgebundenen Gewinnverwendung und der gesonderten Staatsaufsicht würden sich Sparkassen von anderen Kreditinstituten sehr wohl unterscheiden. Durch das gesellschaftliche Engagement bei der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, ein flächendeckendes Filialnetz und die Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben grenzen sich die Sparkassen von den Privatbanken ab, so Grusser. Diese kundennahe Wirkung könne auch nicht von einzelnen großen Finanzplätzen oder zentralen Sparkassenkonzernen ausgehen.
Der öffentliche Auftrag der Sparkassen dürfe nicht durch eine vordergründige Renditeerwartung ersetzt werden. Setze sich die Renditeorientierung durch, so würden Folgen für die kreditwirtschaftliche Versorgung in der Fläche unausweichlich sein. Wird die Zweckbindung aufgehoben, stellt sich angesichts der finanziellen Nöte der Landkreise und Städte erheblicher Verkaufsdruck ein, sieht Grusser mit der möglichen Veräußerung von Stammkapital einen ersten Schritt der dann vollständigen Privatisierung.
Ungeachtet dessen seien die Sparkassen schon jetzt einem heftigen Wettbewerb ausgesetzt und es hindere sie niemand daran, sich so zu organisieren, wie es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
Autor: nnzDie Pläne der hessischen Landesregierung zur Änderung des Sparkassengesetzes gefährden aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt die wirtschaftsnahe Wirkung der Sparkassen in den Regionen. Für den Mittelstand und eine ortsnahe Kreditversorgung sind Sparkassen unverzichtbar, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser.
Aufgrund ihrer zweckgebundenen Gewinnverwendung und der gesonderten Staatsaufsicht würden sich Sparkassen von anderen Kreditinstituten sehr wohl unterscheiden. Durch das gesellschaftliche Engagement bei der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen, ein flächendeckendes Filialnetz und die Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben grenzen sich die Sparkassen von den Privatbanken ab, so Grusser. Diese kundennahe Wirkung könne auch nicht von einzelnen großen Finanzplätzen oder zentralen Sparkassenkonzernen ausgehen.
Der öffentliche Auftrag der Sparkassen dürfe nicht durch eine vordergründige Renditeerwartung ersetzt werden. Setze sich die Renditeorientierung durch, so würden Folgen für die kreditwirtschaftliche Versorgung in der Fläche unausweichlich sein. Wird die Zweckbindung aufgehoben, stellt sich angesichts der finanziellen Nöte der Landkreise und Städte erheblicher Verkaufsdruck ein, sieht Grusser mit der möglichen Veräußerung von Stammkapital einen ersten Schritt der dann vollständigen Privatisierung.
Ungeachtet dessen seien die Sparkassen schon jetzt einem heftigen Wettbewerb ausgesetzt und es hindere sie niemand daran, sich so zu organisieren, wie es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist.
