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Kreisumlageurteil: Erste Statements

Dienstag, 11. Dezember 2001, 13:24 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Oberverwaltungsgericht hat sein Urteil gesprochen. Hier die ersten Reaktionen aus dem Landkreis.


„Das war zu erwarten“, meint die Chefin der SPD-Kreistagsfraktion, Dagmar Becker. Nun müsse man weitersehen, wie die Landkreisverwaltung damit umgeht. Einschnitte an vielen Stellen seien in den kommenden Jahren zu erwarten. Becker wolle aber den „schwarzen Peter“ nicht an die Stadt weitergeben. Der Landkreis habe Mitte der 90er Jahre eindeutige Fehler begangen. Dieses Urteil könne aber auch Signalwirkung für Thüringen haben, um die Stellung der Landkreise gänzlich neu zu definieren.

In seiner Vermutung bestätigt fühlt sich auch der Vorsitzende des Kreisverbandes des Städte- und Gemeindebundes, Jürgen Hohberg. Hier seien Positionen in der Kreisumlage veranlagt worden, die einfach falsch waren. Die Auswirkungen dieses Urteil, sollte es Rechtskraft bekommen, sind derzeit noch nicht abzuschätzen. Schon jetzt könnten sich die Bürgermeister auf eine wesentlich höhere Kreisumlage im kommenden Jahr einstellen. Diese könne über einen Nachtragshaushalt Mitte des Jahres 2002 auf die Städte und Gemeinden zukommen. Als Bürgermeister der Gemeinde Sollstedt appellierte Hohberg noch einmal an die Kreistagsmitglieder, der Übernahme der Schwimmhalle durch den Landkreis zuzustimmen.

Das Urteil des OVG vom heutigen Tag ist keine Überraschung und es ist noch nicht rechtskräftig. Bereits in der letzten mündlichen Verhandlung im Oktober diesen Jahres zeichnete sich ab, dass der Landkreis Nordhausen die Klagen zur Kreisumlage 1994 und 1995 aus formellen Gründen verlieren wird. Die Richter bemängelten in diesem Zusammenhang die formellen Kriterien des damaligen Amtsblattes des Landkreises und sahen die Form nicht in Übereinstimmung mit den Bekanntmachungsrichtlinien des Landes Thüringen, so zumindest die Meinung vom 1. Beigeordneten der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke. Aus Sicht des Landkreises können diese formellen Schwierigkeiten allerdings auch jetzt noch durch eine entsprechende Neuveröffentlichung geheilt werden, mit der Folge, dass nicht die gesamten rund 4,2 Millionen Mark an die Stadt Nordhausen zurückgezahlt werden müssen. Eingeräumt wurde indessen, dass der Landkreis bei der Berechnung der Schulumlage 1995 einen Fehler gemacht hat. Daher hatte der Landkreis auch der Stadt Nordhausen über diese Höhe einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Der Landkreis Nordhausen wird jetzt versuchen, diese formellen Mängel der Haushaltssatzung der Jahre 1994 und 1995 zu heilen und für 1995 der Stadt einen Ausgleich in Höhe der Fehlerrate zukommen zu lassen.

„Ich freue mich über dieses Urteil,­ wir haben uns ein Stück finanziellen Spielraum erkämpft, der uns ­ zumindest teilweise ­ aus der angespannten Haushaltslage herausbringt", äußerte sich jetzt Oberbürgermeisterin Barbara Rinke. Allerdings sei es schade, dass immer wieder die Gerichte bemüht werden müssen, um das Recht durchzusetzen. Nach ihrer Meinung hat das Urteil von heute nicht nur die Entscheidung der 1. Instanz bekräftigt, sondern im Urteil wurden zugleich die Zahlen bestätigt, die in der Argumentation seitens der Stadt vorgebracht wurden. Barbara Rinke weiter: "Wir hoffen, dass dieses Urteil grundsätzlich ein Stück Klarheit im Verhältnis zwischen den Gemeinden einerseits und dem Landkreis Nordhausens andererseits bringt.“
Autor: nnz

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