nnz-Forum: Gegen Menschenwürde
Mittwoch, 21. Juni 2006, 08:04 Uhr
Nordhausen (nnz). Klagen vor Sozialgerichte sind oft von Erfolg gekrönt, meint nnz-Leser Jürgen Nagel und verweist im Forum auf eine Entscheidung des Sozialgerichtes Berlin.
In einem Grundsatzurteil urteilten Richter des Sozialgerichtes Berlin, dass Arbeitslose, die ein Stellenangebot von der Arbeitsagentur bekommen, bei dem der Lohn unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt, diesen Job nicht unbedingungslos annehmen müssen.
Eine arbeitslose Mutter zweier Jugendlicher Söhne hatte ein Arbeitsangebot als Haushaltshilfe abgelehnt, weil diese Stelle ihr einen Nettoverdienst von 710 € einbringen sollte. Das Sozialgericht Berlin begründete seine Entscheidung damit, dass ein derartig niedriger Verdienst, der noch unter dem Existenzminimum liegt, nicht zumutbar sei.
Weiter heißt es in der richterlichen Begründung, daß ein solches niedriges Arbeitsentgelt nicht nur gegen die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch gegen die Vorgabe der Europäischen Sozialcharta verstoße. Gleichfalls darf in einem solchen Fall die Behörde keine Sperrzeit der Leistungen verhängen.
Jürgen Nagel, Nordhausen
In einem Grundsatzurteil urteilten Richter des Sozialgerichtes Berlin, dass Arbeitslose, die ein Stellenangebot von der Arbeitsagentur bekommen, bei dem der Lohn unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt, diesen Job nicht unbedingungslos annehmen müssen.
Eine arbeitslose Mutter zweier Jugendlicher Söhne hatte ein Arbeitsangebot als Haushaltshilfe abgelehnt, weil diese Stelle ihr einen Nettoverdienst von 710 € einbringen sollte. Das Sozialgericht Berlin begründete seine Entscheidung damit, dass ein derartig niedriger Verdienst, der noch unter dem Existenzminimum liegt, nicht zumutbar sei.
Weiter heißt es in der richterlichen Begründung, daß ein solches niedriges Arbeitsentgelt nicht nur gegen die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch gegen die Vorgabe der Europäischen Sozialcharta verstoße. Gleichfalls darf in einem solchen Fall die Behörde keine Sperrzeit der Leistungen verhängen.
Jürgen Nagel, Nordhausen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
