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Richter Kropp: Drama im Gericht

Montag, 19. Juni 2006, 12:24 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Fall der Manuela B. (29, Name geändert) wird nie Rechtsgeschichte schreiben, jedoch entwickelte sich dieser Fall vor dem Amtsgericht Sondershausen zu einem kleinen menschlichen Drama. Einzelheiten wie immer – na Sie wissen schon....


Manuela B. soll am 18.01.2005 in Schernberg vor einer Zahnarztpraxis einen Unfall mit einem Schaden von 780 € verursacht haben und dann weggefahren sein. So der Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen vom 28.12.2005. 300 € Geldstrafe waren die Folgen, eine Führerscheinmaßnahme war nicht vorgesehen. Manuela B. hat hiergegen Einspruch eingelegt und ihre Eltern und ihren Mann als Entlastungszeugen angegeben. Doch die Belastungszeugen hatten vor Gericht ziemliches Gericht. So hatte zwar keiner den Unfall gesehen, jedoch konnte die Geschädigte den vor ihr parkenden Wagen der B. wegen seiner Aufkleber als besonders auffällig beschreiben. Die Unfallspuren am Wagen der Geschädigten korrespondierten eindeutig mit denen am Wagen der B. Auf Hinweis von Amtsrichter Christian Kropp, den Einspruch noch einmal zu bedenken, beharrte B. auf ihre Zeugen.

Diese gaben ihr tatsächlich ein Alibi für die maßgebliche Tatzeit. Die B. habe den Wagen an einer anderen Stelle geparkt und sei viel früher, als der Unfall angeblich stattgefunden hatte, beim Zahnarzt gewesen. Auf Antrag des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wurden alle diese Zeugen vereidigt. Amtsrichter Christian Kropp verurteilte Manuela B. wie in dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 €, weil er ihren Entlastungszeugen keinen Glauben schenkte. Er ging davon, dass alle als gestellte Zeugen vor ihm unter Eid gelogen hatten.

Der Meineid ist in Deutschland als Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sanktioniert. Dass Zeugen trotz dieser Strafandrohung vor Gericht lügen, erleben Richter immer wieder, doch selten so krass wie in dem vorliegenden Fall. So spielte sich in Saal 204 des Amtsgerichts Sondershausen ein kleines Drama ab. Wegen 300 € hatten drei Angehörige unter Eid gelogen und müssen nun mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Doch noch besteht Hoffnung. Denn Manuela B. hat Berufung eingelegt, so dass das Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen noch einmal verhandelt werden muss.
Autor: nnz

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