nnz-online

Kleinlich und peinlich

Montag, 19. Juni 2006, 10:14 Uhr
Nordhausen (nnz). Es gibt viele Witze über Beamte. Manchen treffen aber auch auf Angestellte in öffentlichen Verwaltungen zu. Mit einer etwas ausgefallenen „Jagd“ nach Einnahmen beschäftigt sich die nnz.


Die Kommunen müssen (sollten) alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Einnahmesituation zu verbessern. Eine beliebte Variante ist die Einforderung von Rechnungen, vornehmlich vom „Otto-Normal-Bürger“. Einer dieser verwalteten Bürger, wir nennen ihn mal Walter H.. hatte unlängst mit der Verwaltung zu tun. Es war eine traurige Sache, eine Bestattung. Die kostet Geld, schließlich gibt es eine Satzung, in der alles geregelt ist.

Bei der Überweisung des fälligen Betrages war Herr H. vermutlich ein Zahlendreher passiert. Ziffern wurden falsch notiert und geordnet. Die Verwaltung nahm das wiederum zum Anlass, um einen Verwaltungsakt auszulösen, der in einer Zahlungserinnerung seinen vorläufigen Höhepunkt findet. Das Schreiben ist in der Stadtkasse im Nordhäuser Rathaus erstellt worden. Eine Zeitlang beschäftigte sich die verantwortliche Mitarbeiterin damit, dann wurde es in einen Briefumschlag gesteckt und verschickt. Den Stundensatz einer Mitarbeiterin in der Stadtkasse zu ermitteln, ist ein schwierig Ding, wenn nicht sogar ein Unding. Bleiben die Portokosten übrig. Ein Kurierdienst wird das für 20 bis 30 Cent übernehmen.

Und nun zum Kuriosen: Die Zahlungserinnerung des Amtes für Finanz- und Vermögensverwaltung bezieht sich auf einen Betrag von 0,02 Euro. Diese zwei Cent wird die Stadtkasse in den kommenden Tagen erhalten. Bleibt allerdings die Frage nach Aufwand und Nutzen. Jedoch ist die Verwaltung den Auflagen der Rechtsaufsicht nachgekommen und hat jede Möglichkeit der Verbesserung ihrer Einnahmesituation ausgeschöpft. Zahlt Herr H. nicht pünktlich, dann „wären wir zu unserem Bedauern gezwungen, entsprechend den verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Bestimmung das Betreibungsverfahren einzuleiten“, heißt es in der Zahlungserinnerung der Verwalter, denn Ordnung muss sein.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de