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In die Tasche gegriffen

Mittwoch, 14. Juni 2006, 20:26 Uhr
Nordhausen (nnz). Den Kommunen hat der Nordhäuser Kreistag einen zusätzlichen Griff in die Kassen erspart. Beim Otto-Normal-Bürger sieht das schon anders aus. Da gab es eine übergreifenden Mehrheit für höhere Gebühren.


Bereits in der vergangenen Woche hatte die nnz über die geplante Erhöhung der Abfallgebühren berichtet. Heute Nachmittag hatte die der Kreistag mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Seit acht Jahren sind die Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen nicht angehoben worden. Doch während dieser Zeit hat sich einiges verändert. Der Ursprung der Gebührensätze basierte auf der Grundlage der im Jahre 2002 überarbeiteten Gebührenkalkulation von 1997 in Vorbereitung der Umstellung der Abfallentsorgung des Landkreises Nordhausen auf das seit Mitte 1998 verwendete Identsystem. Der Kalkulationszeitraum ist Ende 2005 abgelaufen. Deshalb ist eine Neukalkulation der Abfallentsorgungsgebühren erforderlich.

Die Erhöhung der Abfallgebühren ergibt sich zu einem beträchtlichem Teil aus dem seit Mitte des vergangenen Jahres geänderten bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen. So stiegen die Kosten für die Beseitigung von gemischten Siedlungsabfällen von 56 € auf 118 € an. Diese Teuerung musste bei der Neufestlegung von Abfallgebühren für private und gewerbliche Grundstücke mit berücksichtigt werden, was allein Mehrkosten für 10,20 € pro Person und Jahr nach sich zieht. Diese anstehende Erhöhung wurde auch mehrmals seitens des Landkreises angekündigt, zuletzt auf allen Haushalten Ende des vergangenen Jahres zugesandten Entsorgungskalenern.

Doch weitere nicht vom Landkreis zu vertretende Gründe führen zu einer höheren als bisher vorgesehenen Gebührenerhöhung. Sprunghaft gestiegene Elektroenergiekosten und Kraftstoffpreise gerade im letzten Jahr führen zu Mehrkosten in der Abfuhr der Abfälle vor dem Grundstück. Das bedeutet eine Mehrbelastung von ca. 2 € pro Person und Jahr. Zudem trägt auch die beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent ab 1. 1.2007 zur Teuerung bei. Pro Person und Jahr macht dies 2,20 € aus.

Für einen 4-Personen-Haushalt belaufen sich die Gebühren für die Rest- und Bioabfallentsorgung bei Inanspruchnahme der Mindestentsorgung derzeit auf 157,16 €. Sollte die 5. Änderungssatzung durch den Kreistag beschlossen werden, erhöhen sich die Gebühren für einen solchen Haushalt auf 216,20 €. Das bedeutet eine Gebührenerhöhung von 35,66 Prozent.
Autor: nnz

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