Richter Kropp: Tatort Toilette
Montag, 12. Juni 2006, 10:08 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp hat in seiner Tätigkeit schon viele Tatorte gesehen, aber sicherlich noch keinen so illustren wie in seiner letzten Verhandlung. Standen doch an einem Tag gleich zwei Täter vor Gericht, die in Toilettenräumen Straftaten begangen hatten.
Im ersten Fall hatten in Sondershausen am 4.11.2005 drei junge Männer aus Langeweile die Damentoilette betreten und sich dort am Händetrockner zu schaffen gemacht. Dieses elektronische Gerät gefiel ihnen so gut, dass sie es mit Gewalt aus der Wand reißen und nach Hause mitnehmen wollten. Eine Dame, die das WC betrat, hinderte die Diebe an der Wegnahme des Trockners. Wegen versuchten Diebstahls mußten sie sich jetzt verantworten. Gerade Martin B. (19, Name geändert) kam dabei nicht gut weg. Bei ihnen haben wir mit Arbeitsstunden und Arrest schon alles probiert, so der Richter, der den jungen Mann vom Damenklo zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte. In dieser Bewährungszeit steht B. unter strenger Aufsicht und darf sich nichts mehr zu schulden kommen lassen. Der Besuch beim anderen Geschlecht ist ihm jedenfalls teuer zu stehen gekommen.
Im zweiten Fall des Amtsgerichts Sondershausen hatte das Gericht es mit einer Schlägerei auf der Herrentoilette zu tun. Andreas F. (40) stand am 24.09.2005 in Oberbösa in einer Gaststätte gerade am Urinal des Herrenklos und wollte sein Geschäft erledigen, als Hartmut D. und seine alkoholisierten Freunde ihn dabei belästigten. Hartmut D. zückte sogar seine Kamera und wollte den F. bei dieser illustren Gelegenheit fotografieren. F. ließ sich dies nicht gefallen und griff bei D. ziemlich derbe zu. Die eigentlich angeklagte Körperverletzung ließ sich jedoch dann nicht mehr beweisen. D. hatte bei seiner Anzeige bei der Polizeiinspektion Sondershausen ziemlich übertrieben.
Eine Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage war die Folge mit den mahnenden Worten des Richters an die Verfahrensbeteiligten, doch besser in Ruhe ihren künftigen Geschäften nachzugehen. Schon in früheren Jahren hatte das Amtsgericht Sondershausen Erfahrungen mit solchen Örtlichkeiten sammeln können. 2001 hat es bekanntlich einen jungen Mann zum Reinigen eines Toilettenhäuschens verurteilt, der in einem Einkaufsmarkt auf Weinflaschen uriniert hatte.
Autor: nnzIm ersten Fall hatten in Sondershausen am 4.11.2005 drei junge Männer aus Langeweile die Damentoilette betreten und sich dort am Händetrockner zu schaffen gemacht. Dieses elektronische Gerät gefiel ihnen so gut, dass sie es mit Gewalt aus der Wand reißen und nach Hause mitnehmen wollten. Eine Dame, die das WC betrat, hinderte die Diebe an der Wegnahme des Trockners. Wegen versuchten Diebstahls mußten sie sich jetzt verantworten. Gerade Martin B. (19, Name geändert) kam dabei nicht gut weg. Bei ihnen haben wir mit Arbeitsstunden und Arrest schon alles probiert, so der Richter, der den jungen Mann vom Damenklo zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilte. In dieser Bewährungszeit steht B. unter strenger Aufsicht und darf sich nichts mehr zu schulden kommen lassen. Der Besuch beim anderen Geschlecht ist ihm jedenfalls teuer zu stehen gekommen.
Im zweiten Fall des Amtsgerichts Sondershausen hatte das Gericht es mit einer Schlägerei auf der Herrentoilette zu tun. Andreas F. (40) stand am 24.09.2005 in Oberbösa in einer Gaststätte gerade am Urinal des Herrenklos und wollte sein Geschäft erledigen, als Hartmut D. und seine alkoholisierten Freunde ihn dabei belästigten. Hartmut D. zückte sogar seine Kamera und wollte den F. bei dieser illustren Gelegenheit fotografieren. F. ließ sich dies nicht gefallen und griff bei D. ziemlich derbe zu. Die eigentlich angeklagte Körperverletzung ließ sich jedoch dann nicht mehr beweisen. D. hatte bei seiner Anzeige bei der Polizeiinspektion Sondershausen ziemlich übertrieben.
Eine Verfahrenseinstellung ohne Geldauflage war die Folge mit den mahnenden Worten des Richters an die Verfahrensbeteiligten, doch besser in Ruhe ihren künftigen Geschäften nachzugehen. Schon in früheren Jahren hatte das Amtsgericht Sondershausen Erfahrungen mit solchen Örtlichkeiten sammeln können. 2001 hat es bekanntlich einen jungen Mann zum Reinigen eines Toilettenhäuschens verurteilt, der in einem Einkaufsmarkt auf Weinflaschen uriniert hatte.
