Kreistagssitzung mit Fußnote
Montag, 10. Dezember 2001, 12:08 Uhr
Nordhausen (nnz). Mit einer umfangreichen Tagesordnung müssen sich morgen die Mitglieder des Kreistages beschäftigen. Für eine Fußnote wird auch der Urteilsspruch des Oberverwaltungsgerichtes Weimar sorgen, mehr nicht.
Egal, wie die Weimarer Richter morgen entscheiden werden, einen Einfluß auf den Entwurf des kommenden Haushaltes der Kreisverwaltung wird das nicht haben, ist sich der 1. Beigeordnete der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke (SPD) sicher. Rechtswirksam werde das Urteil schließlich erst mit der Veröffentlichung de Begründung. Die werde im kommenden Jahr erwartet. Sollte das Gericht in seinem Urteil Formfehler in den Kreishaushaltsbeschlüssen feststellen, dann sei man im Landratsamt darauf vorbereitet.
Juristen hätten in den zurückliegenden Tagen angemerkt, dass sich die Kreisverwaltung dann einer Nachveröffentlichung bedienen könne. Werden wir auch tun, so Jendricke. Die Haushaltssatzungen der strittigen Jahre ab 1994 werden dann noch einmal veröffentlicht. So haben die ursprünglichen Bescheide dann wieder ihre Rechtskraft und die Stadt Nordhausen müsste erneut den Klageweg beschreiten, dann ginge es um das Materielle.
Für den Haushalt des kommenden Jahres geht Jendricke von einer breiten Zustimmung im Kreistag aus. Bereits in der vergangenen Woche habe der Finanzausschuß für eine Annahme plädiert. Sollte das Zahlenwerk morgen verabschiedet werden, dann haben die Kreisverwalter zwar ihren einst vorgegebenen Fahrplan nicht eingehalten haben (30.11.), doch sie hätten sich immerhin noch beeilt. Seit vielen Jahren wird dann nämlich ein Kreishaushalt im Kalenderjahr davor verabschiedet. Für die Kommunen eine wesentliche Erleichterung und für die Geldempfänger ein besseres, weil finanziell abgesichertes Arbeiten. Und schließlich können Aufträge für kommende Investitionsvorhaben pünktlich ausgelöst und auch bezahlt werden.
Autor: nnzEgal, wie die Weimarer Richter morgen entscheiden werden, einen Einfluß auf den Entwurf des kommenden Haushaltes der Kreisverwaltung wird das nicht haben, ist sich der 1. Beigeordnete der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke (SPD) sicher. Rechtswirksam werde das Urteil schließlich erst mit der Veröffentlichung de Begründung. Die werde im kommenden Jahr erwartet. Sollte das Gericht in seinem Urteil Formfehler in den Kreishaushaltsbeschlüssen feststellen, dann sei man im Landratsamt darauf vorbereitet.
Juristen hätten in den zurückliegenden Tagen angemerkt, dass sich die Kreisverwaltung dann einer Nachveröffentlichung bedienen könne. Werden wir auch tun, so Jendricke. Die Haushaltssatzungen der strittigen Jahre ab 1994 werden dann noch einmal veröffentlicht. So haben die ursprünglichen Bescheide dann wieder ihre Rechtskraft und die Stadt Nordhausen müsste erneut den Klageweg beschreiten, dann ginge es um das Materielle.
Für den Haushalt des kommenden Jahres geht Jendricke von einer breiten Zustimmung im Kreistag aus. Bereits in der vergangenen Woche habe der Finanzausschuß für eine Annahme plädiert. Sollte das Zahlenwerk morgen verabschiedet werden, dann haben die Kreisverwalter zwar ihren einst vorgegebenen Fahrplan nicht eingehalten haben (30.11.), doch sie hätten sich immerhin noch beeilt. Seit vielen Jahren wird dann nämlich ein Kreishaushalt im Kalenderjahr davor verabschiedet. Für die Kommunen eine wesentliche Erleichterung und für die Geldempfänger ein besseres, weil finanziell abgesichertes Arbeiten. Und schließlich können Aufträge für kommende Investitionsvorhaben pünktlich ausgelöst und auch bezahlt werden.
