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nnz-Forum: Fragen eines Stadtrates

Sonntag, 09. Dezember 2001, 09:34 Uhr
Nordhausen (nnz). Während der Stadtratssitzung in der vergangenen Woche stellte Andreas Wieninger (SPD) eine mündliche Anfrage. Inhalt war die neue Struktur der Rettungswachen im Landkreis Nordhausen.


Wieniger ging es speziell im die Zukunft der Rettungswache am Nordhäuser Südharz-Krankenhaus. Nach einem Beschluß des Rettungsdienstbereichsbeirates soll es ab dem kommenden Jahr keine Rettungswache, sondern lediglich ein Notarztfahrzeug am Krankenhaus geben, so Wieninger. Mit diesem Fahrzeug könnten allerdings keine Patienten transportiert werden.

Wieninger weiter: „Bisher wurde das Stadtgebiet durch die Rettungswachen in Sundhausen und am Südharzkrankenhaus versorgt. Dabei betragen die Hilfszeiten von Sundhausen etwa 8 Minuten (+ 2 Minuten Alarmierungszeit) und vom Südharzkrankenhaus etwa 2 Minuten (+ 2 Minuten Alarmierungszeit) in das Stadtzentrum. Ab Januar 2002 soll das Stadtgebiet durch in Sundhausen und Niedersachswerfen stationierte Rettungsfahrzeuge versorgt werden. Die gesetzlich geforderte Hilfsfrist beträgt 12 Minuten (+ 2 Minuten Alarmierungszeit) für dicht besiedelte Gebiete.

Wenn man bedenkt das nach zum Beispiel nach einem zweiminütigen Atem- oder Kreislaufstillstand irreparable Gesundheitsschäden auftreten, wird deutlich, daß diese geforderte Hilfsfrist den äußersten Rahmen bildet. Im Rettungsdienstplan Thüringen wird unter Punkt 6.1. ausgeführt: „Grundlage für die Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen ist die Einhaltung der Fahrzeit ... unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Gegebenheiten. Bei der Planung soll die Standortverteilung bestehender Rettungswachen berücksichtigt werden. Die Rettungswachen sind vorzugsweise an Schnittpunkten (Konzentrationsstellen) der Versorgungshäufigkeit einzurichten... .“;

Mir scheinen diese Vorgaben sind im Falle der getroffenen Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt worden. Deshalb frage ich im Interesse einer zumindest sich in keinem Punkt verschlechternden Rettungsqualität für die Nordhäuser Bürgerinnen und Bürger:

1. Warum nicht an dam Standort, von dem und zu welchem die meisten Transporte erfolgen nicht auch in Zukunft ein Rettungsfahrzeug stationiert bleiben soll?

2. Mit welcher Begründung wird hingenommen das sich für die Bürgrinnen und Bürger des unmittelbaren Stadtkerns die Zeiten bis zu Erstversorgung und unter Umständen der Lebensrettung verlängern?

3. Wurden überhaupt Vertreter der Stadt in die Entscheidungsfindung eingebunden?
Andreas Wieninger, SPD-Stadtrat, Nordhausen

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Autor: nnz

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