Richter Kropp und die Camper
Montag, 29. Mai 2006, 10:23 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Der Campingplatz von Kelbra gehört noch zum Gebiet des Amtsgerichts Sondershausen, während Kelbra bzw. der Stausee in die Zuständigkeit anderer Gerichte fallen. So kommt es im Amtsgericht Sondershausen immer wieder zu schönen Verhandlungen, wenn Camper untereinander uneins sind oder ein Camper betrunken mit seinem Wagen über den Platz fährt. Dann muss sich Amtsrichter Christian Kropp mit den Streithähnen beschäftigen.
Zu den Dauercampern gehört auch der siebenundsechzigjährige Rentner Erwin L. (Namen geändert), der mit seinen Nachbarn dort nicht auskommt. Mitte letzten Jahres hatte er gegen zahlreiche Camper Strafanzeige gestellt, gegen zwei hat jetzt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben. So sollen Andi J. und Bernd K. am 18.07.2005 den Rentner Erwin L. als Kinderschänder bezeichnet haben und gedroht haben, ihn im Stausee zu ersäufen.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen zeigten zwei Angeklagte, welche die Taten vehement abstritten. Sie hätten als Mitglieder des Campingrates Rentner Erwin zur Rede gestellt, da es zahlreiche Beschwerden über ihn gegeben habe. Rentner Erwin L. wurde daraufhin gehört, was zu erstaunlichen Erkenntnissen führt. Anlaß für das schlechte Verhältnis zu anderen Campern war die Tatsache, dass 2004 jemand das Wort Kinderschänder an seinen Campingwagen geschmiert habe. Auf die Frage des Gerichtes, wie man auf so etwas komme, mußte Erwin L. zugeben, dass er vor einiger Zeit wegen sexueller Übergriffe gegen ein Kind auf jenem Campingplatz vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.
Dies war der Moment, wo sich im Saal 204 des Amtsgerichts Sondershausen ziemlicher Unmut über Erwin L. regte und Zuschauer lautstark Verständnis mit den Angeklagten zeigten. Staatsanwalt und Richter nutzten dies, um das Verfahren gegen die Angeklagten einzustellen. Ob die Verfahrensbeteiligten den Angeklagten geglaubt hatten oder ob eine spezielle Form von Gerechtigkeit im Spiele war, darüber bewahrte Justitia Stillschweigen.
Autor: nnzZu den Dauercampern gehört auch der siebenundsechzigjährige Rentner Erwin L. (Namen geändert), der mit seinen Nachbarn dort nicht auskommt. Mitte letzten Jahres hatte er gegen zahlreiche Camper Strafanzeige gestellt, gegen zwei hat jetzt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben. So sollen Andi J. und Bernd K. am 18.07.2005 den Rentner Erwin L. als Kinderschänder bezeichnet haben und gedroht haben, ihn im Stausee zu ersäufen.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen zeigten zwei Angeklagte, welche die Taten vehement abstritten. Sie hätten als Mitglieder des Campingrates Rentner Erwin zur Rede gestellt, da es zahlreiche Beschwerden über ihn gegeben habe. Rentner Erwin L. wurde daraufhin gehört, was zu erstaunlichen Erkenntnissen führt. Anlaß für das schlechte Verhältnis zu anderen Campern war die Tatsache, dass 2004 jemand das Wort Kinderschänder an seinen Campingwagen geschmiert habe. Auf die Frage des Gerichtes, wie man auf so etwas komme, mußte Erwin L. zugeben, dass er vor einiger Zeit wegen sexueller Übergriffe gegen ein Kind auf jenem Campingplatz vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.
Dies war der Moment, wo sich im Saal 204 des Amtsgerichts Sondershausen ziemlicher Unmut über Erwin L. regte und Zuschauer lautstark Verständnis mit den Angeklagten zeigten. Staatsanwalt und Richter nutzten dies, um das Verfahren gegen die Angeklagten einzustellen. Ob die Verfahrensbeteiligten den Angeklagten geglaubt hatten oder ob eine spezielle Form von Gerechtigkeit im Spiele war, darüber bewahrte Justitia Stillschweigen.
