Was passiert mit dem Geld?
Montag, 29. Mai 2006, 07:49 Uhr
Nordhausen (nnz). Thüringens Justiz verhängt mitunter saftige Geldbußen. Was eigentlich passiert mit dem Geld? Die nnz hat nachgefragt.
Geldauflagen in Höhe von 2,65 Millionen Euro verhängte die Thüringer Justiz im vergangenen Jahr zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Insgesamt waren das im Vergleich zum Vorjahr 480 000 Euro mehr, die gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zur Verfügung gestellt werden konnten. So profitierten über 750 verschiedene Einrichtungen im vergangenen Jahr von diesen Zuweisungen der Thüringer Justiz. Die meisten Zuwendungen erhielten der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V., der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. und der Weiße Ring e.V.
Justizminister Harald Schliemann sagte dazu: Mit diesen Zuwendungen wird ein guter Zweck erfüllt, weil insbesondere Organisationen unterstützt werden, die Präventionsarbeit oder Opferhilfe leisten.
Zum Hintergrund: Geldauflagen werden unter anderem im Rahmen von Bewährungsauflagen erteilt. In einigen Fällen können Verfahren auch unter Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Laut Strafprozessordnung sind das solche Verfahren bei denen Geldauflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.(§ 153a)
Autor: nnzGeldauflagen in Höhe von 2,65 Millionen Euro verhängte die Thüringer Justiz im vergangenen Jahr zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen. Insgesamt waren das im Vergleich zum Vorjahr 480 000 Euro mehr, die gemeinnützigen Organisationen und Vereinen zur Verfügung gestellt werden konnten. So profitierten über 750 verschiedene Einrichtungen im vergangenen Jahr von diesen Zuweisungen der Thüringer Justiz. Die meisten Zuwendungen erhielten der Bewährungs- und Straffälligenhilfe Thüringen e.V., der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V. und der Weiße Ring e.V.
Justizminister Harald Schliemann sagte dazu: Mit diesen Zuwendungen wird ein guter Zweck erfüllt, weil insbesondere Organisationen unterstützt werden, die Präventionsarbeit oder Opferhilfe leisten.
Zum Hintergrund: Geldauflagen werden unter anderem im Rahmen von Bewährungsauflagen erteilt. In einigen Fällen können Verfahren auch unter Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Laut Strafprozessordnung sind das solche Verfahren bei denen Geldauflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.(§ 153a)
