In (fast) eigener Sache: Mitgemacht?
Donnerstag, 25. Mai 2006, 17:19 Uhr
Nordhausen (nnz). Überlegen Sie mal: Sie kommen mit Äußerungen oder vielleicht auf Ihrem Verhalten ins Visier der Staatsschützer. Können Sie wirklich sicher sein, dass dann alles mit rechtsstaatlichen Mitteln vor sich geht? Eine kleine Betrachtung der nnz, die auch Anlass zur Diskussion geben soll.
Wir kennen das alles aus den diversen Hollywood-Streifen. CIA oder NSA halten nicht viel von der Privatsphäre des einzelnen Individuums. Selbst im Land der vermutlich besten Verfassung für das Individuum gehören Abhöraktionen, gehören Lauschangriffe zur Tagesordnung. Im Film ist das so wie in der Realität – letztlich begründet wird es mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit. Nach dem 11. September 2001 wird es potenziert. Schicken Sie doch mal eine Mail ab, in dem der Name Bin Laden auftaucht...
Wie aber sieht es in den deutschen Landen aus. Immer wieder gab es - für den Normalbürger auch im deutschen Film zu bestaunen – den Angriff auf die Privatsphäre. Auch in diesem Land – das die Würde des Menschen und ihre Unangreifbarkeit ganz oben im Grundgesetz festgeschrieben hat – wurde diese Würde angegriffen. Die Instrumente dazu sind Staatsschutz, Verfassungsschutz. Und jetzt auch der BND. Der Bundesnachrichtendienst, der als Nachfolger der Organisation Gehlen jetzt seinen 50. Geburtstag feierte, belauscht nicht die Staatsfeinde im Ausland, er bespitzelt die eigene Bevölkerung. Sind es Feinde?
Das mag in den zurückliegenden 50 Jahren immer mal vorgekommen sein, obwohl es kein Demokratieanbeter wahrhaben wollte. Doch plötzlich kam raus, dass er – der BND - sich bei dieser Bespitzelung auch einer Berufsgruppe bediente, die eigentlich erhaben ist: Die Journalisten. Dass Journalisten gern als Staatsfeinde angesehen werden, weiß auch der in der DDR aufgewachsene Journalist spätestens seit seiner Kenntnis über die Spiegel-Affäre und des unfreiwilligen Aufenthaltes seines Gründers Augstein. Doch eine neue Qualität ist eingetreten. Der BND bedient sich Journalisten zum Ausspähen von Journalisten. Und plötzlich ist das Geschrei riesengroß.
Warum aber wird geschrieen? Weil es plötzlich diese heilige Berufsgruppe erwischte? Weil nun mal über sich selbst geschrieben werden kann? Ist man da Opfer? Ist man Täter?
Fakt ist – Journalisten haben sich gegen Geld und Informationen dem Auslandsgeheimdienst angedient, sie haben Kollegen bespitzelt. Fakt ist auch, die dem BND unangenehmen Redakteure wurde von mobilen Einsatzkommandos überwacht, ausspioniert, es wurden Dossiers angelegt, in Wort und Bild. Und es kommt beim Spiegel sogar der Vergleich mit Stasi-Methoden ins Blatt. Ohne Aufschrei – wer hätte das gedacht. Wie ist zu rechtfertigen, dass von Stefan Aust Fotos gemacht wurden, die ihn belasten sollen. Hat der Spiegel-Chef wirklich die nationale Sicherheit gefährdet? Vielmehr hat sich jetzt das wirkliche Gesicht des Geheimdienstes gezeigt, ein Dienst, der immer soweit geht, wie es seine Macher für richtig halten. Seit Jahren werden die Grenzen ausgetestet, immer weiter verschoben – in Richtung der verletzten Grundrechte.
Ein Kollege, mit dem ich gern darüber diskutiere, der meinte: Der Unterschied zur DDR und zur Stasi ist der, dass in der demokratischen BRD alles rauskommt. Das ist richtig, denn eine Enthüllungsgeschichte über Spitzelpraktiken wäre wohl im ND oder in Junge Welt eine undenkbare Story gewesen. Im Spiegel, im Focus, in der taz oder der FAZ war das in den zurückliegenden Jahrzehnten möglich. Doch, so entgegnete ich dem jungen Kollegen: Wenn über irgendetwas berichtet wird, dann ist es eben ein Bericht, eine Aufzeichnung über etwas, was passiert ist. Mit anderen Worten – wenn es rauskommt, dann ist es geschehen. Dann wurden Grundrechte gebrochen.
Früher saßen die Stasi-Leute in besonderen Räumen der Post und hörten Gespräche ab, sie protokollierten schriftlich, was sie da belauschten. Heute werden private Gespräche in der heiligen Wohnung mit Lasertechnik mitgehört, digitalisiert und abgespeichert. MP3- oder WAV-Dateien gehören heute zu den Akten, so wie es vor 20 oder 30 Jahren Tausende beschriebener Zettel waren.
Wer jetzt noch glaubt, die deutschen Geheimdienste werden demokratisch überwacht, der ist spätestens vor einigen Tagen aus einem glückseligen Traum erwacht und in der nicht für möglich gehaltenen Realität angekommen. Im Klartext: Geheimdienste lassen sich nicht vollständig überwachen, schon gar nicht durch ein Super-Gremien eines Bundestages. Geheimdienste arbeiten geheim, weil sie das müssen. Nur: Die Grenzen ihres Handelns müssen deutlich aufgezeichnet werden oder man lässt sie eben gewähren.
Und noch eine Anmerkung. Das PKG, das Parlamentarische Kontrollgremium, das immer hinter abgeschirmten Türen tagt, hatte die Veröffentlichung des Schäfer-Papiers abgesegnet. Ein Focus-Redakteur hat mit der Nennung seines Namens Probleme und sich per Gerichtsbeschluss dagegen gewehrt. Grundsätzlich dürfe der einzelne selbst entscheiden, innerhalb welcher Grenzen persönliche Sachverhalte veröffentlicht werden, so das Verwaltungsgericht. Sicher, er ist Opfer. Doch wie oft haben Frauen und Männer seines Berufsstandes genau diese Grenzen verletzt oder überschritten? Das war nicht nur bei Berichten über die Machenschaften der Stasi der Fall. Wie oft wurde ein IM-Fall – ohne eine Differenzierung vorzunehmen – in aller Feinheit seziert?
Jetzt heult die Meute, ist tief betroffen und trauert sich durch alle möglichen Talkrunden und Fernsehkanäle. Die seriöseste davon – der sonntägliche ARD-Presseklub – war am vergangenen Sonntag ein beredte Beispiel der beruflichen Ohnmacht.
Vielleicht aber nehmen meine Kollegen das auch alles zu Ernst. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich von diesen beruflichen Scheuklappen befreien könnten, vielleicht schreiben Sie uns Ihre Meinung. Die nnz-Redaktion würde sich freuen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnzWir kennen das alles aus den diversen Hollywood-Streifen. CIA oder NSA halten nicht viel von der Privatsphäre des einzelnen Individuums. Selbst im Land der vermutlich besten Verfassung für das Individuum gehören Abhöraktionen, gehören Lauschangriffe zur Tagesordnung. Im Film ist das so wie in der Realität – letztlich begründet wird es mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit. Nach dem 11. September 2001 wird es potenziert. Schicken Sie doch mal eine Mail ab, in dem der Name Bin Laden auftaucht...
Wie aber sieht es in den deutschen Landen aus. Immer wieder gab es - für den Normalbürger auch im deutschen Film zu bestaunen – den Angriff auf die Privatsphäre. Auch in diesem Land – das die Würde des Menschen und ihre Unangreifbarkeit ganz oben im Grundgesetz festgeschrieben hat – wurde diese Würde angegriffen. Die Instrumente dazu sind Staatsschutz, Verfassungsschutz. Und jetzt auch der BND. Der Bundesnachrichtendienst, der als Nachfolger der Organisation Gehlen jetzt seinen 50. Geburtstag feierte, belauscht nicht die Staatsfeinde im Ausland, er bespitzelt die eigene Bevölkerung. Sind es Feinde?
Das mag in den zurückliegenden 50 Jahren immer mal vorgekommen sein, obwohl es kein Demokratieanbeter wahrhaben wollte. Doch plötzlich kam raus, dass er – der BND - sich bei dieser Bespitzelung auch einer Berufsgruppe bediente, die eigentlich erhaben ist: Die Journalisten. Dass Journalisten gern als Staatsfeinde angesehen werden, weiß auch der in der DDR aufgewachsene Journalist spätestens seit seiner Kenntnis über die Spiegel-Affäre und des unfreiwilligen Aufenthaltes seines Gründers Augstein. Doch eine neue Qualität ist eingetreten. Der BND bedient sich Journalisten zum Ausspähen von Journalisten. Und plötzlich ist das Geschrei riesengroß.
Warum aber wird geschrieen? Weil es plötzlich diese heilige Berufsgruppe erwischte? Weil nun mal über sich selbst geschrieben werden kann? Ist man da Opfer? Ist man Täter?
Fakt ist – Journalisten haben sich gegen Geld und Informationen dem Auslandsgeheimdienst angedient, sie haben Kollegen bespitzelt. Fakt ist auch, die dem BND unangenehmen Redakteure wurde von mobilen Einsatzkommandos überwacht, ausspioniert, es wurden Dossiers angelegt, in Wort und Bild. Und es kommt beim Spiegel sogar der Vergleich mit Stasi-Methoden ins Blatt. Ohne Aufschrei – wer hätte das gedacht. Wie ist zu rechtfertigen, dass von Stefan Aust Fotos gemacht wurden, die ihn belasten sollen. Hat der Spiegel-Chef wirklich die nationale Sicherheit gefährdet? Vielmehr hat sich jetzt das wirkliche Gesicht des Geheimdienstes gezeigt, ein Dienst, der immer soweit geht, wie es seine Macher für richtig halten. Seit Jahren werden die Grenzen ausgetestet, immer weiter verschoben – in Richtung der verletzten Grundrechte.
Ein Kollege, mit dem ich gern darüber diskutiere, der meinte: Der Unterschied zur DDR und zur Stasi ist der, dass in der demokratischen BRD alles rauskommt. Das ist richtig, denn eine Enthüllungsgeschichte über Spitzelpraktiken wäre wohl im ND oder in Junge Welt eine undenkbare Story gewesen. Im Spiegel, im Focus, in der taz oder der FAZ war das in den zurückliegenden Jahrzehnten möglich. Doch, so entgegnete ich dem jungen Kollegen: Wenn über irgendetwas berichtet wird, dann ist es eben ein Bericht, eine Aufzeichnung über etwas, was passiert ist. Mit anderen Worten – wenn es rauskommt, dann ist es geschehen. Dann wurden Grundrechte gebrochen.
Früher saßen die Stasi-Leute in besonderen Räumen der Post und hörten Gespräche ab, sie protokollierten schriftlich, was sie da belauschten. Heute werden private Gespräche in der heiligen Wohnung mit Lasertechnik mitgehört, digitalisiert und abgespeichert. MP3- oder WAV-Dateien gehören heute zu den Akten, so wie es vor 20 oder 30 Jahren Tausende beschriebener Zettel waren.
Wer jetzt noch glaubt, die deutschen Geheimdienste werden demokratisch überwacht, der ist spätestens vor einigen Tagen aus einem glückseligen Traum erwacht und in der nicht für möglich gehaltenen Realität angekommen. Im Klartext: Geheimdienste lassen sich nicht vollständig überwachen, schon gar nicht durch ein Super-Gremien eines Bundestages. Geheimdienste arbeiten geheim, weil sie das müssen. Nur: Die Grenzen ihres Handelns müssen deutlich aufgezeichnet werden oder man lässt sie eben gewähren.
Und noch eine Anmerkung. Das PKG, das Parlamentarische Kontrollgremium, das immer hinter abgeschirmten Türen tagt, hatte die Veröffentlichung des Schäfer-Papiers abgesegnet. Ein Focus-Redakteur hat mit der Nennung seines Namens Probleme und sich per Gerichtsbeschluss dagegen gewehrt. Grundsätzlich dürfe der einzelne selbst entscheiden, innerhalb welcher Grenzen persönliche Sachverhalte veröffentlicht werden, so das Verwaltungsgericht. Sicher, er ist Opfer. Doch wie oft haben Frauen und Männer seines Berufsstandes genau diese Grenzen verletzt oder überschritten? Das war nicht nur bei Berichten über die Machenschaften der Stasi der Fall. Wie oft wurde ein IM-Fall – ohne eine Differenzierung vorzunehmen – in aller Feinheit seziert?
Jetzt heult die Meute, ist tief betroffen und trauert sich durch alle möglichen Talkrunden und Fernsehkanäle. Die seriöseste davon – der sonntägliche ARD-Presseklub – war am vergangenen Sonntag ein beredte Beispiel der beruflichen Ohnmacht.
Vielleicht aber nehmen meine Kollegen das auch alles zu Ernst. Ich würde mich freuen, wenn Sie mich von diesen beruflichen Scheuklappen befreien könnten, vielleicht schreiben Sie uns Ihre Meinung. Die nnz-Redaktion würde sich freuen.
Peter-Stefan Greiner
