Klagen, Klagen, Klagen
Dienstag, 09. Mai 2006, 13:18 Uhr
Nordhausen (nnz). Außenstehende können die Zahl der unterschiedlichen Klagen innerhalb der Nobas in Nordhausen ist kaum noch an einer Hand abzählen. Von Unternehmensfrieden ist an der Rothenburgstraße kaum was zu spüren.
Wenn man innerhalb des Nobas-Telefonnetzes verbunden wird, dann bekommt der Telefonierer ein beruhigendes Klavierstück auf die Ohren. Doch im Konstrukt zwischen AG und GmbH brodelt es. Die mehr als 50 gekündigten Arbeitnehmer der Nobas Spezialbau GmbH haben inzwischen ihre Kündigungsschutzklagen gegen die vorsorgliche Kündigung durch den Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht eingereicht. Dann laufen die Klagen, mit denen die GmbH-Leute ihr Recht auf eine Rückkehr in die Günter Papenburg AG erwirken wollen. Und zu guter Letzt gab es auch noch eine einstweilige Verfügung der Arbeitnehmerseite gegen die Geschäftsleitung. Die hatte Leiharbeiter angeheuert, um die Arbeit in der GmbH zu erledigen, deren Insolvenz sie selbst beantragt hatte und deren Geschäftsbetrieb der verantwortliche Insolvenzverwalter eingestellt hat.
Vor einigen Tagen soll es eine Gesprächsrunde gegeben haben. Dabei habe es, so berichten Insider, eine erste und vorsichtige Annäherung zwischen beiden Seiten gegeben. Geredet wurde über den äußeren Rahmen der Unternehmenszukunft, zum Beispiel zur Zukunft der GmbH-Mitarbeiter. Man war sich letztlich auch einig, tarifliche Möglichkeiten für eine Unternehmenssicherung auszuloten und das Gespräch mit der IG Metall zu suchen.
Eine zweite Gesprächsrunde, die für den vergangenen Freitag vereinbar worden war, sei jedoch von der Betriebsratsseite kurz nach Beginn abgesagt worden. Die Unternehmensleitung sei nicht, wie abgesprochen, auf die Gewerkschaft zugegangen. Außerdem habe der Rechtsbeistand der Arbeitgeberseite den Termin verpasst.
Probleme gibt es mittlerweile noch mit der Nordhäuser Agentur für Arbeit. Die hat das Arbeitslosengeld für die gekündigten Mitarbeiter auf Basis der 30 Prozent niedrigeren Löhne und Gehälter berechnet. Das kann nicht sein, meint Betriebsratschef Eberhard Klaus, hier werden Arbeitnehmer ein zweites Mal bestraft. Unsere Mitarbeiter haben einen gültigen Arbeitsvertrag und darin ist die Entlohnung festgeschrieben. Und so stehen wohl auch an dieser Front weitere Klagen ins Haus.
Autor: nnzWenn man innerhalb des Nobas-Telefonnetzes verbunden wird, dann bekommt der Telefonierer ein beruhigendes Klavierstück auf die Ohren. Doch im Konstrukt zwischen AG und GmbH brodelt es. Die mehr als 50 gekündigten Arbeitnehmer der Nobas Spezialbau GmbH haben inzwischen ihre Kündigungsschutzklagen gegen die vorsorgliche Kündigung durch den Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht eingereicht. Dann laufen die Klagen, mit denen die GmbH-Leute ihr Recht auf eine Rückkehr in die Günter Papenburg AG erwirken wollen. Und zu guter Letzt gab es auch noch eine einstweilige Verfügung der Arbeitnehmerseite gegen die Geschäftsleitung. Die hatte Leiharbeiter angeheuert, um die Arbeit in der GmbH zu erledigen, deren Insolvenz sie selbst beantragt hatte und deren Geschäftsbetrieb der verantwortliche Insolvenzverwalter eingestellt hat.
Vor einigen Tagen soll es eine Gesprächsrunde gegeben haben. Dabei habe es, so berichten Insider, eine erste und vorsichtige Annäherung zwischen beiden Seiten gegeben. Geredet wurde über den äußeren Rahmen der Unternehmenszukunft, zum Beispiel zur Zukunft der GmbH-Mitarbeiter. Man war sich letztlich auch einig, tarifliche Möglichkeiten für eine Unternehmenssicherung auszuloten und das Gespräch mit der IG Metall zu suchen.
Eine zweite Gesprächsrunde, die für den vergangenen Freitag vereinbar worden war, sei jedoch von der Betriebsratsseite kurz nach Beginn abgesagt worden. Die Unternehmensleitung sei nicht, wie abgesprochen, auf die Gewerkschaft zugegangen. Außerdem habe der Rechtsbeistand der Arbeitgeberseite den Termin verpasst.
Probleme gibt es mittlerweile noch mit der Nordhäuser Agentur für Arbeit. Die hat das Arbeitslosengeld für die gekündigten Mitarbeiter auf Basis der 30 Prozent niedrigeren Löhne und Gehälter berechnet. Das kann nicht sein, meint Betriebsratschef Eberhard Klaus, hier werden Arbeitnehmer ein zweites Mal bestraft. Unsere Mitarbeiter haben einen gültigen Arbeitsvertrag und darin ist die Entlohnung festgeschrieben. Und so stehen wohl auch an dieser Front weitere Klagen ins Haus.
