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Richter Kropp: Das fliegende Auto

Montag, 08. Mai 2006, 07:50 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im Film „Harry Potter“ fliegt ein altes Auto durch die Luft, doch auch im wirklichen Leben kommt dies gelegentlich vor. Und zwischendurch „landet“ bei Richter Christian Kropp im Sondershäuser Amtsgericht.


So etwa muß es einer Sondershäuserin im März 2004 ergangen sein, als sie feststellte, dass ihr Wagen nicht mehr auf seinen Platz in der Tiefgarage in Sondershausen stand. „Nette Nachbarn“ hatten diesen um einen Meter verrückt, damit sie besser in die Parklücke kommen konnten. Die Dame untersuchte ihren Wagen und stellte fest, dass an diesem sich Schleifspuren befanden. Der Nachbar in der Garage gab das Verrücken des Wagens rasch zu, einen Schaden habe er aber dabei nicht verursacht.

Dies war der Startschuß für ein zivilrechtliches Klageverfahren, das jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen sein mehr oder weniger ein glückliches Ende genommen hatte. 1014, 60 Euro für die Schäden am PKW nebst Zinsen wollte die Dame, ihr beklagter „Nachbar“ hatte Klageabweisung beantragt. Das Gericht hatte hierzu umfänglich Beweis erhoben, insbesondere einen Kfz-Sachverständigen eingeschaltet.

Dieser konnte allerdings die Beschädigungen an der Fahrertür, die es unstreitig gab, einem Verrücken oder Verschieben des Wagens nicht zuordnen. Nach der Struktur des Schadens müsse es sich um einen so genannten Parkplatzschaden handeln, welcher durch eine geöffnete Tür eines anderen Fahrzeugs verursacht wird.

Somit konnte die Klägerin nicht beweisen, dass der Beklagte das Fahrzeug an der vorderen Front verschoben hatte noch dass die Schäden durch ein Verrücken ihres Wagens verursacht worden waren. Dies ging zu ihren Lasten, so dass die Klage abgewiesen worden ist.
Das Verfahren über den „Sondershäuser Autoflug“ ist damit rechtskräftig abgeschlossen, denn eine Berufung ist bei solch niedrigen Streitwerten nicht mehr möglich.
Autor: nnz

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