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Mit Job-AQTIV in den Arbeitsmarkt

Mittwoch, 05. Dezember 2001, 16:23 Uhr
Nordhausen (nnz). Nicht nur die Probleme hinsichtlich der Euro-Umstellung, sondern auch die steigenden Arbeitsmarktzahlen beschäftigen immer mehr die Arbeitsämter. Hilfe könnte jetzt das Job-AQTIV-Gesetz bringen, welches ab 1. Januar zum Zuge kommt. nnz informiert Sie über die Neuerungen.


Job-AQTIV das Schlagwort für das nächste Jahr. Dabei steht AQTIV für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren, Vermitteln und soll das Arbeitsförderungsrecht an die bestehenden gesamtwirtschaftlichen Aufgaben in der Gesellschaft anpassen und ausgleichend auf die konjunkturellen Schwankungen wirken. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, konnte heute bei der Pressekonferenz im Arbeitsamt Nordhausen vermittelt werden. Durch eine Intensivierung der Beratung und Arbeitsvermittlung soll danach den Arbeitssuchenden weitere Hilfe im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zugute kommen. Mit einem neuen Team, bestehend aus sieben zusätzlich eingestellten Arbeitsvermittler, wird die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterstützt.

Der Kenntnisstand, die beruflichen Befähigungen und die genauen Vorstellungen für eine spätere Arbeitsaufnahme werden in Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittler und Arbeitssuchenden analysiert und verbessert. Das so erarbeitete Bewerberprofil zeigt, ob eine schnelle Vermittlung in Arbeit möglich ist. Der Arbeitsvermittler stellt dabei einen wichtigen Wegweiser für alle Jobsuchenden dar. Durch seine aktive Teilnahme an allen Belangen unterstützt er nicht nur das Bewerbungsverfahren, sondern hilft ebenfalls Hemmnisse gegenüber den Arbeitgebern zu beseitigen. Trotzdem erspart der Arbeitsvermittler den Jobsuchenden nicht die nötige Eigeninitiative, die bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz einen wichtigen Stellenwert besitzt.

Aber nicht nur Jobsuchenden wird durch Job-AQTIV geholfen. Neu geregelt ist zum einen für Existenzgründer unter anderem der Wegfall der vorherigen vierwöchigen Arbeitslosigkeit, um Überbrückungsgeld für den Lebensunterhalt zu bekommen. Zum anderen erhalten Unternehmen ab Januar finanzielle Zuschüsse zu den Lohnkosten, wenn ungelernte oder gering qualifizierte Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses geschult werden.

Weitere Informationen mit detaillierten Erläuterungen zum Job-AQTIV-Gesetz wird das Arbeitsamt über Veranstaltungen ab Januar nächsten Jahres anbieten.
Autor: nnz

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