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Mehr Fragen als Antworten in der Causa Buchmann

Eingang bestätigt

Dienstag, 23. Mai 2023, 17:00 Uhr
Oberbürgermeister Kai Buchmann hat dem Landratsamt Nordhausen einen Schriftsatz zukommen lassen und fordert die erneute Prüfung der Vorwürfe gegen seine Person. In der Sache wirft das aktuell eher mehr Fragen auf, als es Antworten gibt…

Nordhäuser Rathaus: Wann darf Nordhausens Verwaltungschef wieder hier einziehen? (Foto: Silvio Dietzel) Nordhäuser Rathaus: Wann darf Nordhausens Verwaltungschef wieder hier einziehen? (Foto: Silvio Dietzel)

„Wir haben gestern ein entsprechendes Schriftstück erhalten und werden dieses nun prüfen“, so Jessica Piper, die Pressesprecherin des Nordhäuser Landratsamtes. Sehr viel mehr ist im Moment nicht zu erfahren, zu laufenden Verfahren äußert sich das Amt nicht.

Darin steckt immerhin eine weitere Antwort: das Verfahren läuft noch. Hätte die Kommunalaufsicht ihre Ermittlungen zu etwaigen Disziplinarvergehen abgeschlossen, wäre vor dem Verwaltungsgericht in Meiningen Klage eingereicht worden, was bisher nicht geschehen ist.

Darüber hinaus bleiben vor allem Fragezeichen. Warum etwa zieht der OB nicht selber vor das Verwaltungsgericht, wenn man sich der Rechtswidrigkeit der vorläufigen Enthebung doch scheinbar sicher ist? Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk hatte der OB Anfang Mai entsprechende Schritte angekündigt, sein Anwalt sei dabei, einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht vorzubereiten, mit dem Ziel seinen „einstweiligen Rechtsschutz als Beamter“ zurückzuerlangen, hieß es von Seiten Buchmanns, angepeilt wurde also die zügige Rückkehr ins Rathaus.

Nur das Gericht kann die Aufhebung der Suspendierung erzwingen, der Gang nach Meiningen wäre der übliche Verfahrensweg und der wäre im Eilverfahren möglich. Geprüft wird dabei „die Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung, durch die dem Bürger ein Recht genommen werden soll“. Weiter heißt es in einer Erläuterung des Weimarer Verwaltungsgerichtes: Dieses Verfahren, in dem die Beteiligten regelmäßig nur schriftlich ihre Standpunkte darlegen, schließt mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts ab. Wird der Sofortvollzug beseitigt, darf die Behörde ihre Anordnung einstweilen nicht durchsetzen.

Geprüft würden dabei also nicht die 14 Vorwürfe gegen den OB im Detail, dass müsste im ordentlichen Klageverfahren passieren, vielmehr würde das Gericht entscheiden, ob die Maßnahme der Suspendierung angemessen war und aufrecht erhalten werden kann oder nicht.

Denn den Gang nach Meiningen will der OB nun aber scheinbar vermeiden und fordert im Kern eine neuerliche Überprüfung des laufenden Verfahrens durch die Kommunalaufsicht. Die könnte als Dienstaufsichtsbehörde ihren eigenen Bescheid theoretisch auch aufheben, praktisch scheint das wenig wahrscheinlich, schließlich dürfte man sich in der Kommunalaufsicht der eigenen Ermittlungsergebnisse ebenfalls sicher sein. Sollte also keine Aufhebung von Seiten der Behörde erfolgen, bliebe nur der Weg vor das Verwaltungsgericht, den die Seite des OB ohne Mühe auch schon jetzt beschreiten könnte.

Fraglich bleibt auch, warum sich Buchmann, der weiter volle Bezüge erhält, soviel Zeit mit seiner Reaktion gelassen hat. Den Schritt gen Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, der laut OB nun vermieden werden soll, hatte man eigentlich seit Bekanntwerden der Suspendierung erwartet. Inzwischen sind fast zwei Monate ins Land gegangen.

In seinen Ausführungen auf den sozialen Medien teilt der OB mit, dass die Durchsicht und Prüfung der Vorwürfe gegen seine Person auf mehreren hundert Seiten „wertvolle Zeit“ in Anspruch genommen habe. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk hatte Buchmann Anfang Mai von „mehr als 1000 Seiten“ Material gesprochen. Von Dritten ist zu hören, dass es sich dabei unter anderem um mehrere tausend E-Mails handeln soll, die zwischen dem OB und Bürgermeisterin Rieger seit deren Amtsantritt Anfang 2022 hin und her gegangen sind, eine offizielle Bestätigung gibt es dafür aber bisher nicht. Unwahrscheinlich ist in jedem Fall, dass die Seite des OB dieses Material bis zu seiner Suspendierung unbekannt gewesen sein soll, schließlich lässt sich Buchmann seit Beginn des Verfahrens anwaltlich vertreten und die Korrespondenz zwischen Behörde und Rechtsvertretung soll entsprechend umfangreich sein.

Über die Motivation des Oberbürgermeister lässt sich nur spekulieren. Eine Beschleunigung des Verfahrens wäre nur dann möglich, wenn die Kommunalaufsicht tatsächlich einknickt. Andernfalls wird sich die „Causa Buchmann“, respektive das Ringen um dessen Suspendierung, wohl eher noch weiter in die Länge ziehen.
Angelo Glashagel
Autor: red

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