Kommunalaufsicht soll Vorwürfe erneut prüfen
Buchmann schiebt den Ball zurück
Dienstag, 23. Mai 2023, 09:59 Uhr
Bewegung in der Causa Buchmann, wie der suspendiert Oberbürgermeister über die sozialen Medien mitteilt, habe die Kommunalaufsicht unzureichend ermittelt und solle nun das Verfahren objektiv korrigieren…
Buchmann teilt mit, dass er heute die Aufhebung seiner vorläufigen Amtsenthebung beantragt habe, diese sei rechtswidrig gewesen. Den entsprechenden Bescheid hatte Buchmann am 31. März erhalten, also vor beinahe zwei Monaten. Die verzögerte Reaktion seinerseits habe damit zu tun, dass die Ermittlungsakte von mehreren hundert Seiten Punkt für Punkt durchzuarbeiten war, was wertvolle Zeit beansprucht habe.
Dabei sei deutlich geworden, dass unzureichend ermittelt worden sei und die Auswertung des Materials nicht richtig erfolgt sei, man habe ihn unter anderem falsch zitiert, Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen und entlastende Elemente nicht berücksichtigt worden.
Damit sei die Entscheidung der übergeordneten Behörde fehlerhaft und würde den Bescheid nicht tragen. Es sei die Pflicht der Behörde, während des Verfahrens zu prüfen ob die Suspendierung aufrechterhalten wird und diese zurückzunehmen, sollte diese sich als rechtswidrig erweisen.
Das Landratsamt Nordhausen als zuständige Disziplinarbehörde hat nun die Gelegenheit, diese Entscheidung objektiv zu korrigieren, schreibt Buchmann, ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Meinigen könne damit vermieden werden.
Wir haben um eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht gebeten und werden weiter berichten.
Angelo Glashagel
Autor: red
Oberbürgermeister Kai Buchmann war am 31. März seines Amtes vorläufig enthoben worden und fordert nun die erneute Prüfung der Maßnahme durch das Landratsamt (Foto: S. Dietzel)
Buchmann teilt mit, dass er heute die Aufhebung seiner vorläufigen Amtsenthebung beantragt habe, diese sei rechtswidrig gewesen. Den entsprechenden Bescheid hatte Buchmann am 31. März erhalten, also vor beinahe zwei Monaten. Die verzögerte Reaktion seinerseits habe damit zu tun, dass die Ermittlungsakte von mehreren hundert Seiten Punkt für Punkt durchzuarbeiten war, was wertvolle Zeit beansprucht habe.
Dabei sei deutlich geworden, dass unzureichend ermittelt worden sei und die Auswertung des Materials nicht richtig erfolgt sei, man habe ihn unter anderem falsch zitiert, Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen und entlastende Elemente nicht berücksichtigt worden.
Damit sei die Entscheidung der übergeordneten Behörde fehlerhaft und würde den Bescheid nicht tragen. Es sei die Pflicht der Behörde, während des Verfahrens zu prüfen ob die Suspendierung aufrechterhalten wird und diese zurückzunehmen, sollte diese sich als rechtswidrig erweisen.
Das Landratsamt Nordhausen als zuständige Disziplinarbehörde hat nun die Gelegenheit, diese Entscheidung objektiv zu korrigieren, schreibt Buchmann, ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Meinigen könne damit vermieden werden.
Wir haben um eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht gebeten und werden weiter berichten.
Angelo Glashagel
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